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Wertstellung
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Wertstellung (Valuta) bezeichnet im Bankwesen die Festsetzung des Datums, an dem eine Gutschrift oder Belastung auf einem Konto wirksam wird. Synonym mit dem Wertstellungsdatum ist das Valutadatum.
Die Zinsberechnung erfolgt auf Grundlage der Wertstellung auf dem betreffenden Konto. Bei unterschiedlichen Wertstellungterminen einer Überweisung zwischen zwei Konten derselben Bank ergeben sich somit Zinsvorteile (Valutagewinne) für die ausführende Bank, da für den Zeitraum zwischen den Wertstellungen für den überwiesenen Betrag weder auf dem Ausgangs- noch auf dem Zielkonto Zinsen berechnet werden.
Davon abgeleitet spricht man im Bankwesen von Valutierung bzw. valutieren, wenn ein Darlehen ausgezahlt wird.
In Deutschland ist gesetzlich festgelegt, dass bei Bareinzahlungen die Wertstellung am selben Tag erfolgen muss (§ 676g Abs. 1 BGB).
Laut dem BGH Urteil vom 11. Januar 2007 muss auch bei Abbuchungen oder Gutschriften taggenaue Wertstellung erfolgen. ( Pressemeldung BGH 06/07)
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