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Wertpapierleihe
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Bei der Wertpapierleihe handelt es sich um einen Vertrag, bei dem der Eigentümer oder Besitzer der Wertpapiere diese einem anderen (der im Regelfall ein Wertpapier-Händler ist) leiht, mit der Bedingung, dass er nach Ablauf der festgelegten Frist Papiere gleicher Art und Güte wieder zurückerhält. Der Entleiher kann mit diesen Wertpapieren während der Laufzeit eigene Verpflichtungen erfüllen (z.B. Abdeckung einer bestehenden Short-Position). Für die Leihe hat er eine Gebühr zu bezahlen.
Bei einer Wertpapierleihe handelt es sich der Wesensart nach um einen Kredit bzw. ein Sachdarlehen in Wertpapieren. Der Entleiher von Wertpapieren ist grundsätzlich dem Verleiher gegenüber nicht zur Rückgabe derselben Papiere verpflichtet, sondern er hat nur Papiere gleicher Art und Güte zurückzustellen und zudem entgangene Erträgniszahlungen aus den Wertpapieren zu erstatten.
Unter dem Begriff Wertpapierleihe (im weiteren Sinn) werden dabei verschiedene Geschäftstypen zusammengefasst:
- Wertpapierdarlehen (Wertpapierleihe im engeren Sinn),
- echte Wertpapierpensionsgeschäfte (Repurchase Agreements, Repos),
- Sell-Buy-Back Transaktionen und unechte Wertpapierpensionsgeschäfte.
Diese unterscheiden sich sowohl in der juristischen Ausgestaltung als auch in den tatsächlich stattfindenden Geld- und Wertpapierflüssen.
Wertpapierdarlehen werden hauptsächlich im Zusammenhang mit Leerverkäufen zu spekulativen Zwecken und bei Lieferschwierigkeiten eingegangen. Die mit dem Begriff Leerverkauf belegte Spekulation auf fallende Wertpapier-Preise setzt aufgrund der Rechtslage in den meisten Ländern gewöhnlich eine Wertpapierleihe voraus. Der Leerverkäufer spekuliert auf fallende Kurse, indem er Wertpapiere verkauft, die er (noch) nicht besitzt, in der Hoffnung, sie später zu tieferen Kursen (zurück)kaufen zu können.
