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Wahlfälschung
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Die Wahlfälschung ist die bewusste Manipulation einer Wahl entgegen demokratischer Prinzipien, um das Wahlergebnis in eine bestimmte Richtung zu verändern.
Bei Wahlfälschungen im engeren Sinne werden die vorhandenen Regeln verletzt, um das gewünschte Ergebnis zu erreichen. Daneben gibt es eine Reihe von Methoden unzulässiger Wahlbeeinflussung (siehe dort).
In Deutschland ist Wahlfälschung gemäß §§ 107 ff[1] des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar. Auch in der DDR wurde dies (formal) unter Strafe gestellt (§ 211 DDR-STGB). Der wohl bekannteste deutsche Wahlfälscher der jüngeren Geschichte ist Hans Modrow (damals SED, jetzt PDS Ehrenvorsitzender). Er wurde deswegen verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat auch die Freisprüche des stellvertretenden Generalstaatsanwalts der DDR und dreier weiterer leitender DDR-Staatsanwälte vom Vorwurf der Rechtsbeugung wegen der Verhinderung jeglicher Überprüfung von Strafanzeigen wegen Wahlfälschung, die kritische DDR-Bürger nach den Kommunalwahlen im Mai 1989 erstattet hatten, aufgehoben. (BGH, Urteil vom 21. August 1997 - 5 StR 403/ 96)
Wahlfälschungen können von den zur Wahl stehenden Kandidaten oder Parteien vorgenommen oder veranlasst werden, oder von interessierten Dritten, zum Beispiel Interessengruppen, die hinter einem Kandidaten oder einer Partei stehen. Die meisten Wahlfälschungen werden durch amtierende Regierungen begangen.
Wahlfälschungen treten meist in diktatorischen Systemen auf, die dennoch zur Steigerung ihrer Legitimation Wahlen durchführen, aber durch Wahlfälschung das gewünschte Ergebnis sicherstellen. In demokratischen Systemen können Wahlfälschungen ebenso auftreten, sollen aber durch größtmögliche Transparenz und mehrstufige Sicherheits- und Kontrollsysteme unterbunden werden. Viele Menschen billigen einem Land nur dann den Status einer Demokratie zu, wenn Wahlfälschungen von Häufigkeit und Umfang her die Ausnahme sind.
Wahlfälschungen sind in den meisten Ländern zumindest offiziell strafbar. (In Deutschland regelt dies §107 ff des Strafgesetzbuchs.) Besonders in Diktaturen fehlt es aber oft an der unabhängigen Justiz, um gerade Wahlfälschungen durch die Regierung wirksam zu verfolgen.
Insbesondere bei nationalen Wahlen kommt eine Wahlfälschung einem Putschversuch gleich und eine erfolgreiche Wahlfälschung in der Wirkung einem Putsch, da die Regierungsgewalt entgegen der maßgebenden Regeln erlangt wird.
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Verhinderung von Wahlfälschungen
Das wichtigste Kontrollinstrument ist die absolute Öffentlichkeit der Wahlhandlung und der Stimmauszählung, bei der niemand daran gehindert werden darf, durch eigene Beobachtung die Rechtmäßigkeit der Wahl zu kontrollieren. Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl bestehen, muss das Recht auf Wahlanfechtung und gerichtliche Überprüfung gewährleistet sein. Da dies nach Meinung einiger Kritiker bei den in Deutschland eingesetzten Wahlmaschinen nicht gegeben sein soll, läufen derzeit mehrere Einsprüche gegen das Benutzen von Wahlmaschinen ([1]).
Bei fast allen nationalen Wahlen sind auch internationale Wahlbeobachter, z.B. von der OSZE zugelassen, um sicherzustellen, dass die Wahlbeobachter nicht selbst wieder eingeschüchtert werden können.
Rechtliches
Rechtslage in Deutschland
In Deutschland ist Wahlfälschung gemäß §§ 107 ff des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar. Die Strafandrohung erstreckt sich auf Europaparlamants-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen.
Die Beeinflussung und Fälschung von Betriebsratswahlen steht gemäß § 119 Betriebsverfassungsgesetz unter Strafe.[2].
Nicht (als Wahlfälschung) mit Strafe bedroht sind andere Wahlen (z.B. die Wahlen zu Studentenparlamenten, zu den Vertreterversammlungen von Industrie- und Handelskammern oder in Vereinen).
Im einzelnen stellt das Strafgesetzbuch unter Strafe:
- Wahlbehinderung (§ 107) betreibt, wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt eine Wahl oder die Feststellung ihres Ergebnisses verhindert oder stört. Höchststrafe ist hier eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
- Wahlfälschung (§ 107a) betreibt, wer unbefugt wählt, ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Höchststrafe ist hier eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
- Wahlfälschung kann auch ein Wahlvorstand oder Wahlleiter begehen, wenn er das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden lässt.
- Auch die Verletzung des Wahlgeheimnisses (§ 107c) steht unter Strafe und ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bedroht.
Auch der Versuch ist jeweils strafbar.
Rechtslage in Österreich
In Österreich ist Wahlfälschung gemäß §§ 261 ff[3] des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar. Die Strafandrohung erstreckt sich auf die Wahl des Bundespräsidenten, die Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern und zu den satzungsgebenden Organen (Vertretungskörpern) der gesetzlichen beruflichen Vertretungen, für die allgemeinen und unmittelbaren Wahlen in die mit der Vollziehung betrauten Organe einer Gemeinde, für die Wahl zum Europäischen Parlament sowie für Volksabstimmungen und Volksbegehren.
Im einzelnen stellt das Strafgesetzbuch unters Strafe:
- Wahlbehinderung (§ 262) betreibt, wer mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung einen anderen nötigt oder hindert, überhaupt oder in einem bestimmten Sinn zu wählen. Höchststrafe ist hier eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
- Weiterhin ist Wahlbehinderung mit Freiheitsstrafe von maximal 6 Monaten strafbar, wenn die Wahlbehinderung mit anderen Mitteln erfolgt.
- Täuschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung (§ 263) liegt vor, wenn versucht wird durch Täuschung einen Dritten zu einer abweichende Stimmabgabe zu bewegen. Höchststrafe sind 6 Monate.
- Verbreitung falscher Nachrichten bei einer Wahl oder Volksabstimmung (§ 264) die geeignet ist, Wahl- oder Stimmberechtigte zu beeinflussen können mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft werden.
- Bestechung von Stimmberechtigten bei einer Wahl oder Volksabstimmung (§ 265) wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht.
- Aktiver und passiver Stimmenkauf steht der Bestechung gleich.
- Fälschung des Ergebnisses einer Wahl oder Volksabstimmung (§ 266) wird mit maximal 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft
- Wer, ohne wahl- oder stimmberechtigt zu sein, oder namens eines anderen unzulässigerweise wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bedroht.
- Verhinderung einer Wahl oder Volksabstimmung (§ 267), Höchststrafe 3 Jahre
- Verletzung des Wahl- oder Volksabstimmungsgeheimnisses (§ 268), Höchststrafe 6 Monate
Rechtslage in der Schweiz
In der Schweiz ist Wahlfälschung gemäß Art 279 ff[4]) des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (SG) strafbar.
Bekannte Wahlfälschungen
| Wahl | Hintergründe | |||
|---|---|---|---|---|
| Wahltyp | Amt oder Körperschaft | Region | Datum | |
| Reichstagsabstimmung | Weimarer Republik | 23. März 1933 | Durch die Reichstagsbrandverordnung ermächtigt lässt Hitler alle Mitglieder der KPD und einige der SPD verhaften, ermorden oder einschüchtern. Dadurch erreicht er die Zwei-Drittel-Mehrheit, die für die Verabschiedung des Ermächtigungsgesetz notwendig war. Dies besiegelt letztendlich seine Machtergreifung und erhält diktatorische Macht. | |
| Kommunalwahl | DDR | 7. Mai 1989 | Bürgerrechtsgruppen weisen eine systematische Wahlfälschung erstmals nach. Siehe auch: Wende (DDR) Die Kommunalwahl am 7. Mai 1989 | |
| nationales Parlament | Thailand | 6. Januar 2001 | Massiver Stimmenkauf. In zwei Bezirken wurden Nachwahlen angeordnet. | |
| Kommunalwahl | BRD | 3. März 2002 | Massive Manipulation der Stadtrats- und Bürgermeisterwahlen in Dachau. Einer der Wahlfälscher gibt zu, seit zwanzig Jahren die Wahlen zu fälschen.
Siehe auch: Wahlfälschungsskandal von Dachau | |
| Präsident, Gouverneure und Parlament | Nigeria | April 2003 | Mehrfachregistrierung von Wählern, gefälschte Stimmzettel, vorgefüllte Urnen.
Siehe auch: Wahlen in Nigeria 2003 | |
| Stichwahl | Präsident | Ukraine | 21. November 2004 |
Siehe auch: Präsidentschaftswahlen in der Ukraine 2004 |
| Gemeinderat | Niederlande | 11. April 2006 | In einem Wahllokal der Gemeinde Landerd-Zeeland war ein Kandidat selbst als Wahlhelfer tätig. Dort erreichte er 181 Stimmen, in den anderen drei Wahllokalen zusammen nur 11 Stimmen. Bei einer nachträglichen "Schattenwahl", die von einer Lokalzeitung veranstaltet wurde, ließ sich dieses Ergebnis des Kandidaten nicht reproduzieren.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen missbrauchte der Kandidat und Wahlhelfer eine Funktionalität des eingesetzten ES3B Wahlcomputers von der Firma Nedap. Diese ermöglicht es einem Wahlhelfer das Gerät wieder zu sperren, falls ein Wähler seine Stimme nicht abgibt. Dabei wird das Gerät wieder in den Grundzustand gebracht und zeigt auf seinem Bedienfeld "Sie haben gewählt" an. Unerfahrene Geräte-Wähler können damit anscheinend gehindert werden, Ihre Stimme abzugeben und anschließend kann ein Betrüger diese Stimmen dann selbst abgeben. Für einen solchen Angriff ist allerdings eine Kooperation oder mindestens Blauäugigkeit der übrigen anwesenden Wahlhelfer notwendig. Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch in dem Fall. Dadurch das die verwendeten Wahlmaschinen keinen Papierausdruck produzieren ist sie dabei auf Zeugenaussagen angewiesen.[5][6][7] | |
Umstrittene Wahlen
USA Präsidentschaftswahl 2000
Wegen Auszählungsproblemen mit den Lochkarten in Florida steht das Endergebnis erst einen Monat nach der Wahl fest. George W. Bush gewinnt in Florida mit 537 Stimmen Vorsprung und wird damit Präsident.
Siehe auch: United States presidential election, 2000: Controversy in Florida
USA Präsidentschaftswahl 2004
Nach der Präsidentschaftswahl 2004 gab es Vorwürfe von verschiedenen Unregelmäßigkeiten, unter anderem:
- Probleme mit den Wahlcomputern
- Flugblätter und Telefonanrufe mit angeblich geändertem Wahltermin
- Unregelmäßigkeiten bei Wählerregistrierung wurde beiden Parteien vorgeworfen
- Ein Unterschied von 6,5% zwischen der letzten Hochrechnung und dem Endergebnis
- Verschwundene Briefwahl-Unterlagen
Siehe auch:
- Präsidentschaftswahl 2004 (Vereinigte Staaten): Unregelmässigkeiten
- 2004 U.S. presidential election controversy and irregularities exit polls(Englisch)
- 2004 U.S. presidential election controversy and irregularities: Voting machines
- 2004 U.S. presidential election controversy and irregularities: Voting machines: Timeline
- Disenfranchising youth & minorities
Quellen
- ↑ $$107 ff (Deutschland) im Gesetzestext bei dejure.org
- ↑ Betriebsverfassungsgesetz, §119 (Deutschland)
- ↑ §§261 ff STGB (Österreich)
- ↑ Artikel 279 ff des Strafgesetzbuch (Schweiz)
- ↑ Ratsmitglied bei Schattenwahl wesentlich weniger populär (Brabandts Dagblad, 11.04.2006) (niederländisch)
- ↑ Nedap-Wahlcomputer war nicht manipuliert (De Financiele Telegraaf, 02.08.2006) (niederländisch)
- ↑ Stellungname der HSG-Wahlgeräte zu dem Zwischenfall
Zitate
Es ist nicht das Wählen, das die Demokratie ausmacht, es ist das Zählen der Stimmen.
Stalin hatte Wahlen. Hitler hatte Wahlen. Saddam Hussein hatte Wahlen. Wahlen bringen keine Demokratie.
Diejenigen, die wählen gehen, entscheiden gar nichts. Die, die Stimmen zählen, entscheiden alles.
Entweder schafft die Demokratie das Blackbox-Voting ab, oder das Blackbox-Voting die Demokratie.
- Rop Gonggrijp
