| Baustein
| Ergebnis
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{{Bild-PD-frei}}
Public domain - Für Bilder, die von ihrem Urheber in die Gemeinfreiheit entlassen wurden und für die ein unbeschränktes Nutzungsrecht für jedermann gewährt wurde (für Benutzer aus Deutschland)
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| Bild:PD-icon.svg
Bild:Green copyright.svg
| Diese Datei wurde von ihrem Urheberrechtsinhaber in die Gemeinfreiheit („public domain“) übergeben. Dies gilt weltweit und zeitlich unbeschränkt.
Für den Fall, dass dies rechtlich nicht möglich ist (z. B. in Deutschland): Der Urheberrechtsinhaber hat für diese Datei ein unbeschränktes Nutzungsrecht ohne Bedingungen im gesetzlich möglichen Umfang gewährt.
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{{Bild-PD-nur PD}}
Public domain - Für Bilder, die von ihrem Urheber in die Gemeinfreiheit entlassen wurden
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| Bild:PD-icon.svg
| Diese Datei wurde von ihrem Urheberrechtsinhaber in die Gemeinfreiheit („public domain“) übergeben. Dies gilt weltweit und zeitlich unbeschränkt.
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| Bild:Nuvola apps important.svg
| Achtung: Ob dies nach deutschem Recht rechtswirksam ist, ist fraglich. Man kann jedoch aufgrund der Übergabe in die „public domain“ von einer konkludenten Willenserklärung des Urheberrechtsinhabers, die Datei zur uneingeschränkten Nutzung freigeben zu wollen, ausgehen.
Urheber in Deutschland sollten die Vorlage {{Bild-PD-frei}} benutzen.
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{{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}
Public domain - Für Bilder, die nicht die für urheberrechtlichen Schutz nötige Schöpfungshöhe erreichen
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{{Bild-PD-US}}
Public domain - Für Bilder, die von der Regierung der Vereinigten Staaten angefertigt wurden (s. Werk der Regierung der Vereinigten Staaten)
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{{Bild-PD-Amtliches Werk}}
Public domain - Für amtliche Werke (z.B. Amtliche Briefmarke, Amtliches Wappen)
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{{Bild-PD-alt}}
Public domain - Für Bilder, deren Schutzdauer abgelaufen ist
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{{Bild-PD-alt-100}}
Public domain - Für Bilder, die über 100 (aber weniger als 150) Jahre alt sind und deren Urheber bzw. dessen Todesdatum unbekannt ist
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| Bild:PD-icon.svg
| Die Schutzdauer für die ursprüngliche Vorlage dieser Datei ist höchstwahrscheinlich nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts abgelaufen, die Datei wird deshalb als gemeinfrei („public domain“) behandelt.
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| Bild:Nuvola apps important.svg
| Achtung: Diese Annahme entspricht nicht exakt der gesetzlichen Regelung. Die Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung durch einen Rechtsinhaber ist jedoch verschwindend gering, sodass die deutschsprachige Wikipedia die Datei duldet. Absolut sicher ausgeschlossen sind aber weder das Bestehen eines Urheberschutzes noch eine Verfolgung durch einen Rechtsinhaber. Verantwortlich für diese Veröffentlichung ist der Uploader.
Dieser Baustein sollte bei Dateien verwendet werden, deren ursprüngliche Vorlagen zwischen 100 und 150 Jahre alt sind und deren Urheber bzw. dessen Todesdatum nicht bekannt ist (für ältere Bilder bitte Vorlage:Bild-PD-alt verwenden).
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{{Bild-PD-Kunst}}
Public domain - Für Bilder, die an sich nicht die nicht die für urheberrechtlichen Schutz nötige Schöpfungshöhe erreichen und die ein Gemälde darstellen, dessen Schutzdauer abgelaufen ist
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| Bild:PD-icon.svg
| Die Schutzdauer für die hier abgebildete zweidimensionale Vorlage ist nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts abgelaufen.
Die vorliegende fotografische Wiedergabe erreicht nicht die nötige Schöpfungshöhe, um urheberrechtlich geschützt sein zu können.
Diese Datei ist somit gemeinfrei („public domain“).
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{{Briefmarke-PD-Deutschland}}
Public domain - Für amtliche Briefmarken
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| Baustein
| Ergebnis
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{{Bild-GFDL}}
GNU Free Documentation License
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{{Bild-GPL}}
GNU General Public License
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{{Bild-by}}
Freie Nutzung, wenn der Urheber genannt wird
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| Bild:Green copyright.svg
| Diese Datei ist urheberrechtlich geschützt. Der Urheberrechtsinhaber gestattet jedermann (auch außerhalb und völlig unabhängig von der Wikipedia) jegliche Nutzung, so weitreichend, wie dies gesetzlich möglich ist (u.a. Verwendung für jeden Zweck, Aufführung, Weiterverbreitung, kommerzielle Nutzung, Bearbeitung) weltweit und zeitlich unbeschränkt unter der Bedingung der angemessenen Nennung seiner Urheberschaft (z.B. in der Bildunterschrift).
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| Baustein
| Ergebnis
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| {{Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen}}</br>
Hinweis auf nicht-urheberrechtliche Beschränkungen für die Nutzung des Bildes nach § 86 StGB
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Achtung: Dieser Hinweisbaustein ersetzt keinen Lizenzbaustein.
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| Diese Datei oder Bestandteile davon stellen ein Symbol dar, das von einer nach Artikel 21 Absatz 2 GG vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Organisation verwendet wurde oder das nach seinem Inhalt dazu bestimmt ist, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, oder ähnelt einem solchen.
Die Verwendung dieser Propagandamittel ist in der Bundesrepublik Deutschland nach § 86 I Ziff. 1, 2, 4 StGB verboten. Ebenfalls strafbar ist nach § 86a I Ziff. 1, II StGB die Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Die Strafbarkeit gilt nach § 86 III StGB nur dann nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Diese Datei darf daher nur in einem entsprechend eindeutigen Kontext gezeigt werden.
Zu beachten ist, dass sich Autoren in anderen Staaten, die derartige Bilder im Internet darstellen oder verwenden, in der Bundesrepublik Deutschland auch dann strafbar machen, wenn die Darstellung in deren Heimatländern zulässig ist.
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen.
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{{Wappenrecht}}
Hinweis auf nicht-urheberrechtliche Beschränkungen für die Nutzung des Bildes nach namensrechtlichen Bestimmungen (Hoheitszeichen)
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Achtung: Dieser Hinweisbaustein ersetzt keinen Lizenzbaustein.
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| Diese Datei oder Bestandteile davon stellen eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes Hoheitszeichen dar. Aus urheberrechtlicher Sicht ist die hier gezeigte Darstellung zwar gemeinfrei oder unter einer freien Lizenz freigegeben, bei der weitergehenden Verwendung sind jedoch nicht-urheberrechtliche Schutzrechte zu beachten.
Im Folgenden werden die länderspezifischen Rechtslagen näher erläutert. Durch einen Klick auf „Ausklappen“ wird der entsprechende Text eingeblendet.
Deutschland
Wappen sind allgemein in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht und den öffentlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen dienen sie darüberhinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen und Wappensatzung. Verwendung von Wappen ohne Genehmigung eines der Rechteinhaber kann straf- und zivilrechtliche Verfolgung und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
Österreich
Die Verwendungsmöglichkeiten der Wappen öffentlich-rechtlicher Körperschaften in Österreich sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die reine Darstellung im erkennbaren Unterschied zum missbräuchlichen Führen (Gebrauchen) eines Wappens ist zulässig. Die ungenehmigte Verwendung/der ungenehmigte Gebrauch eines Wappens kann zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Schweiz
Die Verwendung öffentlicher Wappen und Zeichen ist durch das Bundesgesetz vom 5. Juni 1931 (232.21) und die Vollziehungsverordnung vom 5. Januar 1932 (232.211) geregelt (vgl. Volltext). Für die Wappen des Bundes und der Kantone ist Art. 3 massgeblich, für die Wappen der Bezirke, Kreise und Gemeinden Art. 5.
Informationen über die Rechtslage in hier nicht gelisteten Rechtsordnungen sind ggf. hier zu finden. Im konkreten Einzelfall ist eine juristische Beratung zu empfehlen. Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
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{{Währung}}
Hinweis auf nicht-urheberrechtliche Beschränkungen für die Nutzung des Bildes nach § 148 ff StGB
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Achtung: Dieser Hinweisbaustein ersetzt keinen Lizenzbaustein.
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| Diese Datei oder Bestandteile davon stellen eine bildliche Wiedergabe eines Zahlungsmittels dar. Die hier gezeigte Darstellung ist zwar gemeinfrei (oder unter einer freien Lizenz freigegeben), die weitergehende, insbesondere kommerzielle Verwendung muss jedoch die Schutzrechte des Inhabers beachten.
Achtung: Die Verwendung unterliegt unter Umständen zusätzlichen gesetzlichen Beschränkungen. Insbesondere sind die Bestimmungen für die Verwendung von Abbildungen von Zahlungsmitteln der jeweiligen Notenbank zu beachten.
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{{Logo}}
Hinweis auf nicht-urheberrechtliche Beschränkungen für die Nutzung des Bildes nach Marken- bzw. Namensrecht
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Achtung: Dieser Hinweisbaustein ersetzt keinen Lizenzbaustein.
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{{Recht am eigenen Bild}}
Hinweis auf die Eigenschaft der Datei als Bildnis einer oder mehrerer Personen
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Achtung: Dieser Hinweisbaustein ersetzt keinen Lizenzbaustein.
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| Diese Datei oder Bestandteile davon stellen ein Bildnis einer oder mehrerer lebender oder seit weniger als 10 Jahren toter Person(en) dar.
Gemäß § 22 KUG ist eine Einwilligung des Abgebildeten bzw. eine Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten für eine Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung nötig.
Ausnahmen von diesem Recht am eigenen Bild bilden nach § 23 I KUG
- Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
- Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
- Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
- Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
Allerdings sind auch in diesen Fällen sowohl die berechtigten Interessen des Abgebildeten (§ 23 II KUG; z.B. Entstellungsverbot: BVerfG, 1 BvR 240/04) oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen, als auch der Kontext der öffentlichen Zurschaustellung mit Sicht auf den Informationsgehalt zu beachten (s. BGH VI ZR 13/06).
Diese Datei darf daher nur in einem entsprechend erlaubten Kontext gezeigt werden. Es ist ein Kommentar auf der Bildbeschreibungsseite bei Einwilligungen zu hinterlassen und die Einwilligung am besten an permissions-de@wikimedia.org zu senden.
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{{Panoramafreiheit}}
Hinweis auf die Eigenschaft der Datei als Werk, das nach § 59 UrhG vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben werden darf
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Achtung: Dieser Hinweisbaustein ersetzt keinen Lizenzbaustein.
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| Diese Datei stellt ein Bauwerk, ein Kunstwerk, eine Texttafel oder ein anderes höchstwahrscheinlich urheberrechtlich geschütztes Objekt dar, das vom öffentlichen Verkehrsraum fotografiert wurde und nach deutschem Recht (bzw. den entsprechenden Vorschriften in Österreich und der Schweiz) ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers gemäß der Panoramafreiheit frei abgebildet werden darf (§ 59 UrhG). Während die Datei selbst entsprechend den Regeln der Wikipedia als gemeinfrei oder unter einer freien Lizenz freigegeben wurde, unterliegt die Darstellung des Gegenstands nach § 62 UrhG einem Änderungsverbot und dem Gebot der Quellenangabe.
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{{OTRS}}
Hinweis auf die Klärung von Lizenzfragen per OTRS
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Achtung: Dieser Hinweisbaustein ersetzt keinen Lizenzbaustein.
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| Baustein
| Ergebnis
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{{BLU}}
Keine Lizenz- und/oder Herkunftsangabe
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| Bild:Nuvola apps important.svg
| Zu dieser Datei fehlen ausreichende und korrekte Angaben über die Quelle, den Urheberrechtsinhaber und/oder die Lizenz. Werden diese drei Informationen nicht vollständig und nachvollziehbar nachgereicht, so muss die Datei leider gelöscht werden.
Solange die notwendigen Angaben fehlen, darf sie nicht in Artikeln benutzt werden.
Falls der Benutzer auf seiner Diskussionsseite oder per Wikipedia-E-Mail benachrichtigt wurde, ersetze diese Vorlage bitte durch {{subst:BLU-User}}.
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{{subst:BLU-User}}
Keine Lizenz- und/oder Herkunftsangabe, Uploader informiert
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| Bild:Question copyright.svg
| Zu dieser Datei fehlen ausreichende und korrekte Angaben über die Quelle, den Urheberrechtsinhaber und/oder die Lizenz. Werden diese drei Informationen nicht vollständig und nachvollziehbar nachgereicht, so muss diese Datei leider gelöscht werden.
Solange die notwendigen Angaben fehlen, darf sie nicht in Artikeln benutzt werden.
Die Person, welche die Datei hochgeladen hat, wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Datei in 2 Wochen (ab Benachrichtigung) gelöscht wird, wenn die fehlenden Informationen nicht nachgetragen werden.
Wenn du diese Person bist, logge dich bitte hier ein, bearbeite diese Seite und trage die Informationen bzw. den Lizenzbaustein nach.
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{{Geschützt}}<tt>
Commons-Bild nicht in Deutschland verwendbar
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| Bild:Red copyright.svg
| Diese Datei ist in Deutschland noch urheberrechtlich geschützt (für US-Bilder siehe Staatsvertrag von 1892), obwohl sie auf Wikimedia Commons verfügbar gehalten wird (weil in den USA bereits keine Einschränkungen mehr bestehen). Sie kann in der deutschsprachigen Wikipedia wegen dieser Sachlage nicht legal verwendet werden. Deshalb wurde sie für die Einbindung gesperrt.
| Bild:Flag of Germany.svg
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<tt>{{Geschützt-Ungeklärt}}<tt>
Commons-Bild eventuell nicht in Deutschland verwendbar
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| Bild:Red copyright.svg
| Diese Datei ist eventuell in Deutschland noch urheberrechtlich geschützt, obwohl sie auf Wikimedia Commons verfügbar gehalten wird. Die lizenzrechtliche Sachlage ist im Moment nicht eindeutig und wird noch geklärt. Die Datei sollte daher in der deutschsprachigen Wikipedia nicht verwendet werden.
| Bild:Flag of Germany.svg
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<tt>{{Ausnahme}}<tt>
Ausnahme
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| Bild:Red copyright.svg
| Diese Datei ist urheberrechtlich geschützt und steht nicht unter einer freien Lizenz. Sie würde daher normalerweise den Wikipedia-Richtlinien widersprechen. Aus besonderen Gründen und nach ausführlicher Diskussion im Forum für Urheberrechtsrichtlinien wurde eine Ausnahme beschlossen, die Datei auf Wikipedia vorrätig zu halten und die Einbindung in bestimmten Kontexten zu tolerieren. Dies muss von einem Benutzer mit Administratorrechten auf MediaWiki:Bad image list vorgenommen werden. Die Details und Gründe der Entscheidung sind: {{{1}}}
Dies ist keine Garantie dafür, dass gegebenenfalls die Datei weder für sich genommen noch in diesen Kontexten eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Die Haftung und die gesetzliche Verantwortung dafür, sicherzustellen, dass keine Rechte verletzt werden, liegt bei dem Benutzer, der die Datei hochlädt und/oder einbindet.
| Bild:Symbol OK.svg
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<tt>{{Bild-WikimediaCopyright}}
Von Wikimedia urheberrechtlich geschützte Logos
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