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Vortrag
Aus Kefk.
Der Ausdruck Vortrag bezeichnet
- eine Rede vor einem Publikum.
- die Darbietung eines Musikstückes; siehe Vortrag (Musik).
- im Rechnungswesen den Endbestand eines Kontos, das nach Abschluss einer Rechnungsperiode in die nächste Rechnungsperiode übernommen wird, z. B. der Rechnungsvortrag oder der Gewinn- bzw. Verlustvortrag; siehe Vortrag (Rechnungswesen).
- im Rechtswesen das prozessuale Vorbringen einer Partei; siehe Vorbringen.
Siehe auch
Weblinks
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