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Vorladung

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Eine Vorladung oder ein Vorladungsbescheid ist ein amtlicher Bescheid an eine natürliche Person und dient der Mitteilung, dass diese zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem festgelegten Ort erscheinen solle. In bestimmten Fällen (z. B. §25 BGSG, polizeiliche Vorladung) kann eine Vorladung auch mündlich oder vergleichsweise formlos erfolgen. Man ist nicht immer verpflichtet einer Vorladung Folge zu leisten, beispielsweise im Falle einer polizeilichen Vorladung, was jedoch im Einzelfall immer dem Bescheid (Rechtsbehelfsbelehrung soweit vorhanden) selbst zu entnehmen oder bei einem Rechtsanwalt zu erfragen ist. Je nach Art der Vorladung und dem jeweiligen Landesrecht kann der verpflichtende Charakter stark variieren.

Eine gerichtliche oder richterliche Vorladung richtet sich meist an einen Zeugen oder Sachverständigen. Krankenkassen sind in manchen Ländern wie Österreich dazu berechtigt, ihren Krankenstand durch kontrollärztliche Vorladungen überprüfen zu lassen.

Eine Vorladung dient daher in der Regel lediglich der Klärung eines Sachverhaltes, nicht jedoch dem Vollzug weitergehender Maßnahmen wie beispielsweise einer Verhaftung.

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