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Vollzugskraft
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Vollzugskräfte sind Amtsträger, die Rechtsnormen des Eingriffsrechtes vollziehen. Dies können eine Gruppe von Beamten (Vollzugsbeamte, Vollstreckungsbeamte) oder Angestellte des öffentlichen Dienstes sein. Beide lassen sich in Deutschland u.a. in folgende Gruppen einteilen:
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Justizvollzugsbeamte
Justizvollzugsbeamte sind in Justizvollzugsanstalten tätig. Sie handeln nach den Regularien des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) und der Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO). Für den Vollzug der Untersuchungshaft handeln sie aufgrund der Strafprozessordnung (StPO) und der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UVollzO).
Polizeivollzugsbeamte
Polizeivollzugsbeamte vollziehen Bundes-, Landes- und z.T. Ortsrecht. Ferner werden sie auf Anforderung in der Amts- oder Vollzugshilfe tätig. Diese Beamten handeln auf der Grundlage der Polizeirechtes der Bundesländer, als Angehörige der Bundespolizei (BPol) aufgrund des Bundespolizeigesetzes (BPolG) oder in ihrer Eigenschaft als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft aufgrund der StPO.
Vollzugsbeamte der Bundeszollverwaltung
Zollbeamte (Zollvollzugsbeamte, nicht mit Vollziehungsbeamten des Zolls verwechseln) sind in den Bereichen Grenzaufsichtsdienst, Zollfahndungsdienst und Kontrolldienst der deutschen Zollverwaltung (MKG, FKS) eingesetzt und handeln auf Grundlage des Zollrechtes (Zollkodex, Zollkodex-Durchführungsverordnung, Zollverwaltungsgesetz und Zollverordnung, Außenwirtschaftsgesetz und Außenwirtschaftsverordnung), des Steuerrechts (Abgabenordnung), des Strafrechts und einer Mehrzahl von weiteren Steuer- und Spezialgesetzen. Sie sind zu einem Großteil ebenfalls Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.
Siehe auch: Bundeszollverwaltung, Zollfahndungsdienst (Zollkriminalamt, Zollfahndungsämter)
Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft
Ein kleiner Anteil der Bediensteten im Öffentlichen Dienst sind zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft qua Amt bestellt. Sie vollziehen in dieser Eigenschaft besondere Maßnahmen zur Strafverfolgung (Rechtsgrundlage: StPO). Ermittlungspersonen der Staatsantwaltschaft können Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst sein.
Staatsanwälte
Auch Staatsanwälte sind Vollzugsbeamte, da sie sich zur Aufgabenerfüllung (Aufnahme und Fortführung Ermittlungen) den Rechtsinsituten der strafprozessualen Maßnahmen der StPO bedienen.
Siehe auch
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