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Vollstreckungstitel

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Ein Vollstreckungstitel oder Schuldtitel (im österreichischem Recht: Exekutionstitel) ist eine rechtliche Anordnung zur Zahlung bzw. zu einer Handlung (z. B. Herausgabe einer Sache) oder Unterlassung (z. B. beleidigende Äußerungen), sein Vorliegen ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung.

Die wichtigsten Vollstreckungstitel sind Urteile, Beschlüsse, Vollstreckungsbescheide, Prozessvergleiche und vollstreckbare Urkunden.

Der Vollstreckungstitel muss bestimmt sein, das heißt, er muss die Parteien (Gläubiger und Schuldner) sowie Inhalt, Art und Umfang der geschuldeten Leistung genau bezeichnen.

Aus welchen Vollstreckungstiteln die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, ergibt sich aus

(§§ 704, 722, 723, 794 ZPO)

Besonderheiten gibt es bei der Vollstreckung ausländischer Vollstreckungstitel. Hier muss häufig ein sog. Exequaturverfahren vorgeschaltet werden, bevor sie im Inland als Vollstreckungstitel anerkannt werden.

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