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Vollprogramm

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Ein Vollprogramm ist laut 2. Rundfunkstaatsvertrag „ein Rundfunkprogramm mit vielfältigen Inhalten, in welchem Informationen, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden“ und grenzt sich durch diese Definition vom Spartenprogramm ab.

Derzeit gibt es in Deutschland unter anderem folgende TV-Vollprogramme:

Die Vollprogramm-Lizenzen sind für einige private Kanäle nicht unumstritten, da etwa die kurzen Nachrichten-Blöcke bei RTL 2 als „Alibi-Sendungen“ gesehen werden können.

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