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Vollbahn
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Als Vollbahn galt früher jede Eisenbahn, die keine Kleinbahn (und keine Straßenbahn) war. Rechtlich galt für Vollbahnen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung.
Der Begriff der Vollbahn ist veraltet. Rechtlich werden die Schienenbahnen heute nach Haupt- und Nebenbahnen sowie Straßenbahnen unterschieden.
