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Vogt

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Bild:Disambig-dark.svg Dieser Artikel befasst sich mit dem Amt Vogt. Für weitere Bedeutungen dieses Begriffs siehe Vogt (Begriffsklärung).

Der althochdeutsche Begriff Vogt, auch Voigt oder Fauth (lat.: advocatus, der Hinzu-/Herbeigerufener, siehe „Rechtsbeistand“) bezeichnet allgemein einen herrschaftlichen, meist adligen Beamten des Mittelalters und der frühen Neuzeit.

Das durch ihn vertretene Rechtsprinzip leitet sich sowohl von spätrömischen Beamten, den vorgenannten advocati, als auch von der germanischen Munt ab und ist ein Schutzverhältnis, das auch Gewalt- und Vertretungsrecht einschließt.

Speziell seit den Karolingern ist der Vogt ein staatlicher Beamter, der als Stellvertreter von kirchlichen Würdenträgern (z.B. Bischöfe oder Äbte) oder Institutionen diese in weltlichen Angelegenheiten, insbesondere bei weltlichen Gerichten vertritt (advocatus ecclesiae). Der Kirche waren seit der Spätantike solche Vertreter vorgeschrieben, da sie keine weltlichen Geschäfte ausüben sollte. Der Vogt stellt daher im Immunitätsbereich z.B. eines Klosters oder Bistums eine Art Schutzherr dar und führt meist auch dessen Heeraufgebot (Schirmvogtei). Außerdem übt er die hohe Gerichtsbarkeit (anstelle des Grafen) aus (Vogteigericht). Bei Eigenklöstern besetzt häufig der Eigenklosterherr selbst das Vogtamt. Die Schirmvogtei wurde bald auf die ganze Kirche übertragen und führte mehrfach zu einem helfenden Eingreifen (wie unter Heinrich III.), andererseits aber zu dem das gesamte Mittelalter durchziehenden Streit um die Vorherrschaft zwischen Staat und Kirche. Im modernen Staat ist der Gedanke der Schirmvogtei im staatsrechtlichen Prinzip der Aufsicht der Kirchen und Religionsgesellschaften aufgegangen.

Karl der Große lässt 802 in den Grafschaften Vögte in klösterlichen und bischöflichen Immunitäten einsetzen. Im 11./12. Jahrhundert entwickelt sich dieses Amt zu einem erblichen Lehen des Hochadels und wird von diesem als eine Form der Macht- und territorialen Expansion genutzt.

Die mittelalterlichen Markgenossenschaften ernannten Schutzvögte zu ihren Vertretern.

Heute noch heisst an vielen Orten in der Schweiz der Verantwortliche für den Alpbetrieb "Alpvogt", er stellt das Alppersonal ein, organisiert die Besetzung mit Vieh, alle Arbeiten, rechnet ab etc.

In Polen wird der Titel Vogt (Wójt) weiterhin von den Bürgermeistern der Dorfgemeinden geführt.

Siehe auch

Persönliche Werkzeuge