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Vierte Gewalt

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Vierte Gewalt ist ein informeller Begriff für die Presse. Er soll veranschaulichen, daß die Presse die öffentliche Meinung mit prägt und die Staatsgewalt kontrolliert. Grundlage dieser analogen Begriffsbildung ist die nach dem rechtsstaatlichen Prinzip der Gewaltenteilung beschränkte Staatsgewalt durch Verteilung auf Legislative, Exekutive und Judikative.

Der österreichische Rechtsphilosoph und Publizist René Marcic hatte den Begriff eingeführt[1][2] − der sich weniger auf die Legalverfassung als auf die Realverfassung bezieht. Damit wird die Forderung nach einer Verfassungsreform im Sinne einer stärkeren Rücksichtnahme auf die Realverfassung ausgedrückt, auch um einem Mißbrauch der Medien entgegen zu wirken. Zugleich mahnt der Begriff ein Ethos der Publizisten ein, im Interesse von Demokratie und Rechtsstaat dem Auftrag der freien Meinungs- und Willensbildung gerecht zu werden.

Seit der von René Marcic angeregten Diskussion hat sich manches, wenigstens im Ansatz, weiter entwickelt: Das Grundgesetz räumt den Medien als Kollektiv zwar keine etwa den drei eigentlichen Staatsgewalten äquivalente herausgehobene Stellung ein. Dennoch kommt das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 25. April 1972 zu dem Schluss, dass: „die freie geistige Auseinandersetzung ein Lebenselement der freiheitlichen demokratischen Ordnung in der Bundesrepublik und für diese Ordnung schlechthin konstituierend [ist]. Sie beruht entscheidend auf der Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit, die als gleichwertige Garanten selbständig nebeneinander stehen.“

Damit konkretisiert das Gericht seine diesbezüglichen Äußerungen des Lüth-Urteils von 1958. Da hatte es noch relativ allgemein auf den konstitutiven Charakter des Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung aufmerksam gemacht: „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt [...]. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt.“

Schließlich bringen die Massenmedien oft politische Themen in die Diskussion, zeigen Missstände auf und sind Sprachrohr der politischen Meinungs- und Willensbildung. Siehe hierzu auch: Priming, Agenda-Setting.

Oftmals gelten Presse oder (Massen-)Medien in Demokratien als Vertreter des Volkes, legitimes Sprachrohr der politischen Meinungs- und Willensbildung... Das ist gerade in jüngster Zeit - siehe Politik-PR, Ereignisse nach dem 11.September 2001 - kritisch zu sehen.

Siegfried Weischenberg: "[...] die öffentliche Aufgabe, die [Journalismus] nach höchster Rechtsprechung wahrnehmen soll, [ist] inzwischen mit der Lupe [zu] suchen. Im gesamten Journalismus wird zunehmend mehr die Kritikerrolle zur Disposition gestellt. Die Krise des Journalismus [..] erweist sich vor allem als Krise seiner Kritikfunktion; sie wird obsolet, wenn die Distanz fehlt und die Relevanz sowieso. Dies gilt schon traditionell für den strukturell korrupten Motor- und Reisejournalismus sowie einen Teil der Wirtschaftspublizistik. [...]" Bezahlte Journalisten sind, um ihre immer knappere Arbeit zu behalten, tendentiell vorsichtig wie in der PR und schon wegen der Einschaltquoten, Abhängigkeit von Werbung, mehr am mainstream orientiert. Unabhängiger, unbezahlter hochrangiger Fach-Bürgerjournalismus ist eventuell investigativer.

Siehe auch: Funktionen der Massenmedien, Mediendemokratie.

Quellen

  1. Aufsatz Skizze einer Magna Charta der Presse, Jur. Blätter 1955, S. 192 ff.
  2. Kapitel Die 'vierte Gewalt' in seinem Buch Vom Gesetzesstaat zum Richterstaat, Wien 1957, S. 394-397

Weblinks

Wikipedia
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