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Verwandtschaft

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Bild:Disambig-dark.svg Dieser Artikel behandelt Verwandtschaft im familienrechtlichen (und sozialwissenschaftlichen) Sinne, für andere Bedeutungen siehe Verwandtschaft (Begriffsklärung).

Der Begriff Verwandte bezeichnet in der Regel Lebewesen einer gemeinsamen genetischen Herkunft innerhalb einer Art. Diese Art der Verwandtschaft wird in der klassischen britischen Anthropologie als kinship bezeichnet. Bei Menschen werden häufig auch Beziehungen als Verwandtschaft bezeichnet, die durch selbstgewählte soziale Beziehungen (z. B. Ehe oder Eingetragene Partnerschaft) entstanden sind (vgl. Verschwägerung). Diesen affinalen Verwandtschaftsbeziehungen wurde vor allem in der frankophonen Anthropologie hohe Bedeutsamkeit zugeschrieben. Im heutigen Sinn sind auch Allianzbeziehungen, wie eben die Ehe, im Begriff kinship enthalten.

Lässt sich die Blutlinie von Abkömmlingen, die durch die Keimbahn und Geburt gegeben ist, auf einen gemeinsamen Vorfahren zurückführen, besteht auch die genetische Linie und man wird viele identische Gene in dieser Linie finden. Dabei werden aber bei allen Verwandten trotzdem unterschiedliche Gene ausgeprägt oder bleiben inaktiv. In Familien besteht daher nicht unbedingt unter allen Mitgliedern Verwandtschaft im biologischen Sinne.

Blutsverwandtschaft kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Verwandtschaft (egozentriert) und Deszendenz (ahnenzentriert). Menschen, die sich auf einen gemeinsamen Ahnen beziehen, müssen nicht biologisch miteinander verwandt sein. Viele Stammväter sind fiktiv. Das Interesse der Anthropologie auf Verwandtschaft beruht allerdings nicht auf der "tatsächlichen" Verwandtschft sondern darauf, wie Verwandtschaft verstanden, kategorisiert und konstruiert wird. Einer der Grundväter der anthropologischen Verwandtschaftsforschung war Lewis Henry Morgan.

Anthropologisch und soziologisch gesehen gehören nicht alle miteinander verwandten Personen zwangsläufig in dasselbe Verwandtschaftssystem und nicht alle Personen innerhalb einer Verwandtschaftsgruppe sind tatsächlich (biologisch) miteinander verwandt. Im Werk von Ferdinand Tönnies (1855-1936) wird "Verwandtschaft" als Beispiel der "Gemeinschaft des Blutes" behandelt.

Verwandtschaftsbeziehungen lassen sich konkret (Mutter, Bruder, Großvater) oder aber abstrakt nach Verwandtschaftsgraden darstellen. Ein Verwandtschaftsgrad hat auf jeden Fall einen relativen Bezug (z.B.: Vater ist man in Bezug auf einen Sohn), unter Umständen auch einen absoluten (Statusunterschied zwischen einer Mutter und einer kinderlosen Frau). Verwandtschaftsgrade sind nicht identisch mit den Erbenordnungen in der gesetzlichen Erbfolge.

Sozial werden auch Verwandtschaftsbeziehungen zu Göttern (vgl. Mythologie, Religion), Tieren (vgl. Klan) oder Naturerscheinungen angenommen (gemäß der Bibel war z.B. Adam, der erste Mensch, elternlos aus Lehm geschaffen, in der Edda wurden die ersten Menschen aus dem Eis geleckt).

Die juristische Definition der Verwandtschaft findet sich im (deutschen) BGB in § 1589, die Schwägerschaft in § 1590.


Siehe auch:

Hier sind überall auch "Stief"-Verhältnisse möglich (z. B. Stiefmutter, Stiefvater, Stiefkinder, Stiefgeschwister).

Siehe auch

Wikipedia
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