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Verwaltungsgliederung Tschechiens

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Der Artikel 99 der tschechischen Verfassung gliedert die Tschechische Republik in Gemeinden (obec), welche elementare selbstverwaltende Gebietseinheiten sind, und in Regionen (kraj), welche höhere selbstverwaltende Gebietseinheiten sind. Die höheren selbstverwaltenden Gebietseinheiten wurden durch das Verfassungsgesetz Nr. 347/1997 Sb.[1] und eine Verfassungsänderung zum 1. Januar 2000 errichtet. Es entstanden 14 selbstverwaltende Regionen. Die Grenzen der Regionen wurden durch das Gebiet der okresy (Sg. okres) definiert.

Inhaltsverzeichnis

Regionen

Tschechien wird seit 2000 in 14 übergeordnete Verwaltungseinheiten unterteilt, die als kraj (Plural kraje) bezeichnet werden. Als deutsche Übersetzungen kommen „Bezirke“ vor, sinnvoll ist auch der Ausdruck „Region“, den die meisten kraje sowohl im Tschechischen als auch in ihren deutschsprachigen Selbstdarstellungen in Anlehnung an allgemein-geographische Kriterien verwenden. Im Vergleich mit Deutschland stehen die kraje zwischen den Bundesländern und den Regierungsbezirken (näher zu den Regierungsbezirken); sie werden von einem hejtman (deutsch Hauptmann) geleitet und haben auch eigene Parlamente, die allerdings bisher nur wenige Vollmachten haben.

Die Grenzen der kraje stimmen mit den historischen Grenzen zwischen Böhmen, Mähren und Mährisch Schlesien nicht überein, sie orientieren sich an vielen Orten viel mehr an Bezirksgrenzen aus der Zeit 1960-1990 ("Großbezirke") oder 1949-1960 (kleinere Bezirke).

Die kraje sind weiter in okresy (Sg. okres) eingeteilt, die etwa den deutschen Landkreisen und den österreichischen Bezirken entsprechen. Okres wird mit Bezirk oder auch mit Kreis übersetzt. In Tschechien wurden ihre Kompetenzen zum 1. Januar 2000 mit der Einführung neuer Kraje reduziert, zum 1. Januar 2003 wurden die Kreisämter (okresní úřad) abgeschafft. Die okresy bleiben weiter Gebietseinheit für Gerichte, Staatsanwaltschaften, manche Abteilungen der Polizei und manche staatliche Institutionen, sie werden weiter auch als statistische Einheit verwendet. Nach der Auflösung der Kreisämter (okresní úřad) wurden deren Kompetenzen teils auf die Regionen (kraj), hauptsächlich aber auf die Kommunen übertragen.

Kritik

Die Errichtung der "kraje" war nach dem Sturz der kommunistischen Regierung im Jahre 1989 lange politisch umstritten und der heutige Zustand wird oft als misslungen kritisiert.

Es wird kritisiert, dass die kraje zu klein sind (viele Regionen wollten nicht Teil einer anderen Region werden und viele Städte beharrten darauf, Hauptstadt der Region zu werden), zu wenig Rechte haben und schlecht finanziert werden.

Es wurde auch kritisiert, dass die Grenzen der kraje nicht mit den historischen Grenzen zwischen Böhmen, Mähren und Mährisch Schlesien übereinstimmen und sich sich an vielen Orten viel mehr an Bezirksgrenzen aus der Zeit 1960-1990 ("Großbezirke") oder 1949-1960 (kleinere Bezirke) orientieren. Diese Abgrenzungen sollten und sollen angeblich u.a. auch einem Regionalismus der Mährer vorbeugen, die nach dem Zusammenbruch der Tschechoslowakei innerhalb Tschechiens nun größeres Gewicht haben.

Gemeinden

Die Gemeinden (Sg. obec) sind elementare selbstverwaltende Gebietseinheiten. Sie werden nach Ausmaß der Ausübung der staatlichen Verwaltung unterscheiden. Die Zahl der Gemeinden ist etwa 6250.

Die Kommunen mit erweitetem Wirkungsbereich (tschechisch: obec s rozšířenou působností) bilden die dritte Verwaltungsebene in Tschechien und sind Zwischenglied der übertragenen Staatsgewalt zwischen den Regionen (kraj) und den Gemeinden. Kommunen mit erweitetem Wirkungsbereich haben gegenüber üblichen Gemeinden mehr Kompetenzen und führen diese auch für andere (kleinere) Orte in einem bestimmten Umkreis aus. Anzahl der Kommunen mit erweitetem Wirkungsbereich ist 205.

Die weitere Verwaltungseinheit ist die Kommune mit beauftragtem Gemeindeamt (tschechisch: obec s pověřeným obecním úřadem). Diese unterscheidet sich von der Kommune mit erweitetem Wirkungsbereich mit einem kleineren Wirkungsumkreis und mit einer kleineren Anzahl der vom Staat übertragenen Kompetenzen. Anzahl dieser Kommunen ist 389.

Die Errichtung der Kommunen mit erweitetem Wirkungsbereich und der Kommunen mit beauftragtem Gemeindeamt wurde im Gesetz Nr. 314/2002 Sb. [2] beschlossen. Die Zugehörigkeit der Gemeinden zu den beiden übergeordneten Verwaltungseinheiten ist in der Verordnung des Innenministeriums Nr. 388/2002 Sb.[3] durch namentliche Aufführung festgelegt.

Auflistung der Regionen

Die 14 Regionen (Sg. kraj) Tschechiens sind:

  1. Hlavní město Praha - Hauptstadt Prag
    Bild:Kraj Hlavni mesto Praha.svg
     
  2. Středočeský kraj – Mittelböhmische Region (Sitz in Prag)
    Bild:Stredocesky kraj.svg
     
  3. Jihočeský kraj - Südböhmische Region (Sitz in České Budějovice)
    Bild:Jihocesky kraj.svg
     
  4. Plzeňský kraj - Region Pilsen
    Bild:Plzensky kraj.svg
     
  5. Karlovarský kraj - Region Karlsbad
    Bild:Karlovarsky kraj.svg
     
  6. Ústecký kraj - Region Aussig
    Bild:Ustecky kraj.svg
     
  7. Liberecký kraj - Region Reichenberg
    Bild:Liberecky kraj.svg
     
8. Královéhradecký kraj - Region Königgrätz
Bild:Kralovehradecky kraj.svg
 
9. Pardubický kraj - Region Pardubice
Bild:Pardubicky kraj.svg
 
10. Kraj Vysočina - Region Hochland (Sitz in Jihlava)
Bild:Kraj Vysocina.svg
 
11. Jihomoravský kraj - Südmährische Region (Sitz in Brünn)
Bild:Jihomoravsky kraj.svg
 
12. Olomoucký kraj - Region Olmütz
Bild:Olomoucky kraj.svg
 
13. Moravskoslezský kraj - Region Mährisch-Schlesien (Sitz in Ostrava)
Bild:Moravskoslezsky kraj.svg
 
14. Zlínský kraj - Region Zlín
Bild:Zlinsky kraj.svg
 

Siehe auch

Weblinks

Fußnoten

  1. Verfassungsgesetz Nr. 347/1997 Sb.: Ústavní zákon č. 347/1997 Sb. o vytvoření vyšších územních samosprávných celků a o změně ústavního zákona České národní rady č. 1/1993 Sb., Ústava České republiky
  2. Gesetz Nr. 314/2002 Sb.: Zákon č. 314/2002 Sb., o stanovení obcí s pověřeným obecním úřadem a stanovení obcí s rozšířenou působností
  3. Verordnung Nr. 388/2002 Sb.: Vyhláška č. 388/2002 Sb., o stanovení správních obvodů obcí s pověřeným obecním úřadem a správních obvodů obcí s rozšířenou působností
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