Das Kefk Network Wiki befindet sich im Testbetrieb.
Vertretungsreihenfolge der deutschen Bundesregierung
Aus Kefk.
§ 22 der Geschäftsordnung der Bundesregierung regelt die Vertretungsreihenfolge bei Sitzungen der Bundesregierung.
Bei Abwesenheit des Bundeskanzlers übernimmt der stellvertretende Bundeskanzler den Vorsitz in der Bundesregierung. Ist auch dieser verhindert, so übernimmt derjenige Bundesminister den Vorsitz, der am längsten ununterbrochen der Bundesregierung angehört. Gibt es mehrere Bundesminister, die zur gleichen Zeit Bundesminister geworden sind, so übernimmt der an Jahren älteste den Vorsitz. Diese Regelungen gelten nicht, wenn der Bundeskanzler eine gesonderte Reihenfolge bestimmt. Davon ist zur Zeit nichts bekannt.
Daraus ergibt sich nach Stand November 2005 folgende Vertretungsreihenfolge:
