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Versammlungsstätte
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Versammlungsstätten sind gemäß Musterbauordnung und der Landesverordnungen über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung VStättV/VStättVO) Gebäude mit (Versammlungs-)Räumen für mehr als 200 Personen. Gebäude, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, fallen unter diese Verordnung, wenn die Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben.
Szenenflächen und Freisportanlagen im Freien, deren Besucherbereich jeweils mehr als 1000 Besucher fassen und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen (z.B. Umzäunungen) bestehen, werden ebenfalls als Versammlungsstätte bezeichnet.
Sportstadien, die mehr als 5000 Besucher fassen, fallen ebenfalls in den Geltungsbereich der Musterversammlungsstättenverordnung.
Im Unterschied zu regulären Bauwerken werden an Versammlungsstätten erhöhte Anforderungen an den Brandschutz und die Flucht- und Rettungswege gestellt. Besonderheiten entstehen auch für die Wahl der technischen Gebäudeausrüstung, der Dekorationen und Bauteile bzw. Werkstoffe und für die Ausführung der Bestuhlung. Die jeweilige Versammlungsstättenverordnung der Bundesländer regelt zudem den Einsatz von Ordnungs- und Rettungskräften bzw. den Einsatz von Fachpersonal, Konzepten sowie Plänen in bestimmten Fällen.
In der Praxis stellt sich die Umsetzung der gesetzlich geforderten Sicherheit als schwierig heraus. Viele Faktoren in einer kurzen Zeit vorallem bei kurzzeitigen Events sind ohne methodisch-strukturiertes Vorgehen schwer zu verwirklichen. Teils fehlen vorallem im mobilen Bereich Sicherheitsmaterialien wie sie im Gesetz gefordert werden.
Literatur
H. H. Starke, C.A. Buschhoff & H. Scherer: Praxisleitfaden Versammlungsstättenverordnung. xEMP/BOD, Berlin/Norderstedt 2004, ISBN 3-8334-1520-7
Michael Öhlhorn, Vabeg Eventsafety: Zusammenfassung zur Versammlungsstättensicherheit Kostenfrei ,Download Donauwörth 2007,
