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Verordnung (Begriffsklärung)
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Eine Verordnung bezeichnet
- eine von einer Behörde der Exekutive erlassene, gesetzesähnliche Vorschrift, siehe Verordnung.
- einen Rechtsakt im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft, siehe Verordnung (EG).
- die Verschreibung eines Medikamentes durch einen Arzt (bzw. die Anordnung zu seiner Einnahme), siehe Rezept Abschnitt: Arzneiverordnung.
| Bild:Disambig-dark.svg | Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |
