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Vermögensschaden
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Vermögensschaden ist eine Herbeiführung eines geldwerten Nachteils.
Typischer Vermögensschaden ist die Vermögensminderung durch Betrugshandlungen und andere Eigentumsdelikte. Vermögenschaden kann aber auch bewirkt werden mit Vereitelung oder Minderung von Wertschöpfung oder Zugewinn, z.B. durch Betriebsstörungen, Produktionsausfälle oder durch Verwertung geistigen Diebstahls, Raubkopien, Imitation von Markenware (Fälschung oder Produktpiraterie).
Ein Vermögensschaden, sofern ein Personen- oder Sachschaden nicht vorausging (reiner Vermögensschaden), ist nicht Bestandteil üblicher Privathaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherungen. Es ist hierzu eine separate Vermögensschadenshaftpflichtversicherung notwendig.
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