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Verhaltenskodex

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Ein Verhaltenskodex, englisch Code of Conduct, ist eine Sammlung von Verhaltensweisen, die in unterschiedlichsten Umgebungen und Zusammenhängen abhängig von der jeweiligen Situation angewandt werden können bzw. sollen. Im Gegensatz zu einer Regelung ist die Zielgruppe nicht zwingend an die Einhaltung gebunden - daher auch häufig der Begriff der "freiwilligen Selbstkontrolle". Ein Verhaltenskodex ist vielmehr eine Abmachung, bestimmten Verhaltensmustern zu folgen oder diese zu unterlassen und dafür Sorge zu tragen, dass sich niemand durch Umgehung dieser Muster einen Vorteil verschafft.

Es gibt Verhaltenskodizes, um Bestechungen in Verwaltung und Wirtschaft vorzubeugen oder kulturell gewachsene Verhaltenskodizes, die in stiller Übereinkunft oder auch in schriftlich festgehaltener Form den Umgang von Menschen miteinander oder das Verhalten allgemein in bestimmten Regionen, Staaten oder auch religiösen Zusammenhängen wie Zeremonien regeln.


Beispiele

aus der Presse (siehe auch Pressekodex):

  • Keine Berichte oder Reportagen über erfolgreiche Suizide
  • Keine Berichte zum Nachteil von Kindern prominenter Personen, solange diese nicht den Status der Volljährigkeit erreicht haben.
  • Keine Berichte aus dem Privatleben politischer Personen ohne deren Einverständnis (Kodex in Deutschland)

aus dem Automobilbau:

  • Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 250km/h bei einigen Herstellern

aus der Filmwirtschaft und Medien:

  • Unterlassung der Ausstrahlung bestimmter Beiträge/Filme zu bestimmten Terminen oder Sendezeiten
  • Keine Werbeunterbrechungen bei Filmen mit sehr sensiblen Themen (z.B. Schindlers Liste)

aus international tätigen Industrieunternehmen:

  • Implementierung von Sozialstandards
  • nationales Arbeitsrecht ist einzuhalten
  • Verbot der Kinderarbeit
  • Zahlung von Löhnen, die die Lebenshaltungskosten decken
  • Lohnkürzungen als Disziplinarmaßnahme sind nicht zulässig
  • regelmäßige Höchstarbeitszeit pro Woche beträgt 48 Stunden
  • wöchentliche Arbeitszeit einschließlich Überstunden soll nicht mehr als 60 Stunden betragen
  • Anspruch auf mindestens einen arbeitsfreien Tag pro Woche
  • Recht auf Gründung von Arbeitnehmerorganisationen
  • Verbot von Diskriminierung aufgrund persönlicher Eigenschaften oder Überzeugungen der Beschäftigten
  • Zwangsarbeit, körperliche Bestrafung ist untersagt
  • Sichere und gesundheitsverträgliche Arbeitsbedingungen

Weblinks

Verhaltenskodex gegen Korruption

Siehe auch

Wikipedia
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