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Verfassungsschutz

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Für die Bundesrepublik Deutschland:

Der Begriff Verfassungsschutz ist ein Oberbegriff für

  • den materiellen (normativen) Verfassungsschutz
  • den administrativen (behördlichen) Verfassungsschutz


Unter dem Begriff administrativer Verfassungsschutz existieren:


Unter dem Begriff materieller Verfassungsschutz lassen sich die Rechtsgrundlagen verstehen, die vorgesehen sind, die Freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen. Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sind das insbesondere die Artikel 9, 18, 21 und 79.

Für Österreich


Bild:Disambig-dark.svg Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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