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Ursprungszeugnis

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Das Ursprungszeugnis ist eine öffentliche Urkunde, in der eine Ware unter Mitwirkung einer mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteten Stelle nach Art und Menge (sowie ggf. nach weiteren Merkmalen) ausreichend gekennzeichnet ist und ihr nichtpräferenzieller Ursprung in einem bestimmten Staat bescheinigt wird. Das Ursprungzeugnis wird von den befugten Stellen im Ursprungsland ausgestellt; in Deutschland ist dies die Industrie- und Handelskammer.

(Ursprungszeugnis: engl. Certificate of Origin)

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