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Unzucht
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Der Begriff Unzucht bezeichnet abwertend ein menschliches Sexualverhalten, das gegen das in einem speziellen kulturellen oder religiösen Kontext empfundene, angenommene oder vorgegebene allgemeine Sittlichkeits- und Schamgefühl verstößt.
Die hierbei vorliegende Kontextabhängigkeit kann sowohl von einem säkularen als auch von einem theologischen Umfeld geprägt werden.
Der genaue Einordnung des Unzuchtsbegriffes in den jeweiligen Sachverhalt ist nicht immer eindeutig möglich und lässt sich ohne weiteres nicht deutlich umgrenzen. Historisch gesehen steht er u. a. für eine aktive Handlung, die den Menschen vom Status der Reinheit in den Status der Unreinheit führt.
Inhaltsverzeichnis |
Gegenwart
Die Sprache der Gegenwart hat sich von dem Wort „Unzucht“ verabschiedet. Gleichwohl ist der Sachverhalt, dass durch bestimmte menschliche Verhaltensweisen Tabus gebrochen werden und auf heftigen emotionalen Widerstand stoßen, ungebrochen vorhanden. Solche Verhaltensweisen werden als eklatante Verletzungen des sozialen Miteinanders angeprangert. Sie werden jedoch anders bezeichnet.
Unter Strafe gestellt bleiben etwa der Sexuelle Missbrauch von Kindern, die Vergewaltigung, die Kinderpornografie, die sexuelle Nötigung, der Inzest und die Verbreitung von Zoophilie (Sex mit Tieren). Mitunter werden Sadismus bzw. Masochismus sowie teilweise auch Fetischismus als sexuelle Deviationen bezeichnet und dann ebenfalls der Unzucht zugerechnet. Der Besuch von Bordellen bzw. das Fremdgehen wird nur teilweise als "Unzucht" angesehen.
Bis in die 1960er Jahre wurden in westlichen Ländern z. B. die Masturbation, der voreheliche Geshlechteverkehr, gleichgeschlechtlicher Verkehr und Ehebruch als Unzucht bezeichnet. Diese Einordnung ist je nach religiösem und ethischem Umfeld auch heutzutage anzutreffen. Entsprechende Spielarten der Sexualität werden aber in den westlichen Ländern im Rahmen der Liberalisierung und des Prinzips der sexuellen Selbstbestimmung nicht mehr strafrechtlich verfolgt.
In anderen Kulturen ist die Unzucht auch heute noch geächtet und wird teilweise bestraft. In China beispielsweise wurde noch vor einigen Jahren onanierenden Jugendlichen empfohlen, "weite Unterwäsche zu tragen, harte körperliche Arbeit zu verrichten und die Schriften Mao Zedongs zu studieren".
In vielen afrikanischen und asiatischen Staaten wird erwartet, dass ein Mädchen "unberührt" als Jungfrau in die Ehe geht. Dort gilt Sex vor der Ehe als Unzucht und ist mit gesellschaftlichen Tabus belegt. Ist die Ehre der Familie durch einen Verstoß beschmutzt, muss sie wiederhergestellt werden, etwa durch die Bestrafung oder die Verstoßung der Frau. Die Mädchenbeschneidung soll unter anderem die "Unzucht" des Mädchens bzw. der Ehefrau zu verhindern oder einzudämmen helfen.
Auch in islamischen Staaten wird die Unzucht nicht gerne gesehen. Vielerorts wird sie sozial geächtet und der "Unzüchtige" wird gemieden. Teilweise, etwa in Saudi-Arabien, im Sudan, im Iran, im Norden Nigerias und im Jemen wird sie aber schwer bestraft, wie beispielsweise mit der Steinigung für Ehebruch oder für Analverkehr.
Deutschland
Im Rahmen der Liberalisierung wurde der Begriff Unzucht in Deutschland aufgegeben.
Der Bundesgerichtshof entschied letztmals 1962, dass der Beischlaf unter Verlobten Unzucht und deren Förderung durch das Zurverfügungstellen einer Wohnung als Kuppelei strafbar sei. In der gegenwärtigen Rechtsprechung in Deutschland wird der Begriff Unzucht nicht mehr verwandt.
Im Strafgesetzbuch findet sich der Begriff "Unzucht mit Minderjährigen" nicht mehr. § 176 bezieht sich auf "Sexuellen Missbrauch von Kindern".
Österreich
Der Begriff der Unzucht kommt im Strafgesetzbuch nur noch im § 220A vor, der die Werbung für Unzucht mit Tieren unter Strafe stellt.
USA
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In den USA wurde Unzucht juristisch als Verbrechen geahndet. Darunter verstand man sowohl (vaginaler) heterosexueller Verkehr zwischen zwei unverheirateten Personen als auch alle Sexualpraktiken abgesehen vom heterosexuellen vaginalen Verkehr zwischen Ehepartnern. An einzelnen Orten waren sogar bestimmte Sexstellungen außer der sog. Missionarsstellung verboten wie auch z. B. Oralverkehr, Analverkehr, auch zwischen verheirateten Personen - z. B. in Michigan hieß das gross indecency, was für alle Geschlechtskonstellationen verboten war (Michigan Common Law 750.338, 750.338a, und 750.338b regelten jeweils die schwule, lesbische und heterosexuelle Variante). Im späten 20. Jahrhundert wurden viele dieser Gesetze widerrufen oder nur noch selten angewandt; die verbliebenen werden heute nicht mehr durchgesetzt, da sie nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofes im Juli 2003 in Lawrence v. Texas einen Verstoß gegen das in der Verfassung implizit (d. h. nicht ausdrücklich) gewährleistete Recht auf Privatsphäre bilden.
Sexuelle Handlungen mit Personen unterhalb des Schutzalters sind als „statutory rape“ (Unzucht mit Minderjährigen) weiterhin strafbar.
Islam
In vielen muslimischen Ländern gilt Unzucht (arab. zina) als Kapitalverbrechen und kann sehr hart bestraft werden, siehe Schari'a. Laut der Schari'a wird Unzucht bei unverheirateten Personen mit 100 Peitschenhieben, bei verheirateten Personen mit der Todesstrafe bestraft.
„Peitscht die Unzüchtige und den Unzüchtigen gegebenenfalls jeweils mit hundert Peitschenhieben aus; und lasset euch angesichts dieser Vorschrift Allahs nicht von Mitleid mit den beiden ergreifen, wenn ihr an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt. Und eine Anzahl der Gläubigen soll ihrer Pein beiwohnen.“
– Sure 24:2, Rassoul
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Wenn eine verheiratete Frau durch eine außereheliche Beziehung schwanger wird, so wird die Todesstrafe erst nach der zweijährigen Stillzeit des Neugeborenen vollzogen.
Sex in der Ehe hingegen darf von Seiten der Ehepartner so ausgelebt werden, wie es beiden gefällt, hier gelten auch Einschränkungen, z.B. der Verbot des Analverkehrs. Der Mann kann sogar, direkt durch den Wortlaut des Koran gedeckt, seine Neigungen mit weitgehenden Maßnahmen einfordern:
„Und wenn ihr fürchtet, daß (irgendwelche) Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch (daraufhin wieder) gehorchen, dann unternehmt (weiter) nichts gegen sie! Allah ist erhaben und groß.“
– Sure 4:34, Rudi Paret
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„Eure Frauen sind ein Saatfeld für euch; darum bestellt euer Saatfeld wie ihr wollt.“
– Sure 2:223, Rassoul
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Des Weiteren ist es verboten, die Frau wie ein Tier oder wie einen Gegenstand zu behandeln.
Siehe auch Homosexualität und Islam
Christentum:Bibel
Der Ausdruck Unzucht wird häufig verwendet im biblischen Zusammenhang, wo er der Interpretation nicht so weiten Raum bietet. Die Bibel bezeichnet mit dem Begriff Unzucht sexuelle Aktivitäten außerhalb der Ehe.
Der Begriff der Unzucht wird im Alten Testament stark durch 3. Mose 18 und 20 geprägt.
Sexualität und Ehebruch
Im Abschnitt von 3. Mose 18,6 bis Vers 18 geht es um sexuelle Sünden unter Blutverwandten, d.h. um Inzest. Gleichzeitig ist diese Stelle die erste im Alten Testament, die Geschlechtsverkehr unter Verwandten verbietet.
Sodomie
Ebenfalls wird Sodomie (Sex mit Tieren) in Vers 23 für unrein erklärt.
Geschichtliche Relativität
„Unzucht“ – so scheint es – ist als solche weitgehend zeitabhängig und relativ. Was in einer Zeit als zivilisierte Lebensart („Zucht“) galt, oder toleriert wurde, ist es im Wertesystem einer anderen Zeit nicht, wird umgewertet und verfolgt (=Un-Zucht).
Beispiele:
- Die Prostitution erfreute sich im antiken Persien allgemeiner Wertschätzung. Gesellschaftlich hochgestellte Personen etwa billigten die Teilnahme der eigenen Töchter an der Tempelprostitution.
- Ähnliches gilt für die Homosexualität besonders im antiken Griechenland.
- Die Pädophilie wurde in den Liedern bekannter Poeten besungen.
Das jüdische Gesetz (Tora) setzte neue moralische Maßstäbe und brandmarkte diese Formen der Sexualität als Unzucht. Das Christentum hat dies überwiegend geerbt, wie vor allem im Beschluss des Apostelkonzils und vielen Passagen in den Briefen des Paulus deutlich wird.
In der Folge wurde Unzucht ein rechtlicher Begriff für sexuellen Missbrauch von Personen. Dabei unterschied man von der Notzucht (Vergewaltigung): Die Unzucht waren sämtliche Delikte, die den gültigen sexuellen Sittlichkeitsnormen widersprachen.
Umgangssprachlich wurde der Begriff der Unzucht für alle anderen sexuellen Verhaltensweisen verwendet, die nicht dem heterosexuellem Umgang innerhalb der Ehe entsprachen.
Als Gewerbsunzucht wurde dem entsprechend die Prostitution bezeichnet.
Vergangenheit:Umgang mit Umzucht
In den meisten Kulturen wurde das, was als Unzucht definiert ist, abgelehnt und negativ sanktioniert. Das reichte von der bloßen Missachtung (besonders in Westeuropa) über Gefängnisstrafe bis zur Todesstrafe (in manchen islamischen Staaten).
Oftmals wurde die Unzucht der Frau (beispielsweise die weibliche Masturbation oder die lesbische Liebe) strenger angesehen als Verfehlungen bei Männern.
Im alten Israel wurden unzüchtige Handlungen, beispielsweise der Ehebruch, mit der Steinigung bestraft. (3. Mose 22,10ff und 5. Mose 22,22ff)
Besonders im Mittelalter wurde die Unzucht mit der Todesstrafe, mit der Prügelstrafe oder mit der Auspeitschung belegt. Besonders Mädchen und Frauen unterstellte man eine verführerische und ungezügelte Sexualität (siehe: Hexenverfolgung, Teufelsbuhlschaft).
Noch die Constitutio Criminalis Carolina von 1532 sieht für Unzucht schwere Körperstrafen vor.
§ 180 Reichsstrafgesetzbuch von 1871 sah vor: Wer gewohnheitsmäßig oder aus Eigennutz durch seine Vermittlung oder durch Gewährung oder Verschaffung von Gelegenheit der Unzucht Vorschub leistet, wird wegen Kuppelei mit Gefängnis bestraft; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, sowie auf Zulässigkeit von Polizei-Aufsicht erkannt werden.
Der Unzuchtsbegriff selbst wird in älteren Strafgesetzbüchern oder bei moralisierender Redeweise weiter unterteilt in:
- einfache Unzucht (Geschlechtsverkehr zwischen Unverheirateten)
- widernatürliche Unzucht (homosexueller Geschlechtsverkehr, manchmal auch für Sodomie mit Tieren)
- Notzucht (Vergewaltigung)
Im Europa des 18., des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts wurde Unzucht als etwas Krankhaftes angesehen. So behaupteten Ärzte und Wissenschaftler, Masturbation führe zu Erkrankungen des Rückenmarks, zu Krebs, zu Lepra oder zum Wahnsinn und zur Gehirnerweichung. Um die vermeintliche Unzucht einzudämmen, wurde in früheren Jahrhunderten der Keuschheitsgürtel erfunden.
Im Laufe des 20. Jahrhunderts wandelte sich die Auffassung, und der Begriff der Unzucht wurde vielfach weiter gefasst als früher. Beispielsweise zählen viele Leute in Westeuropa die Masturbation nicht mehr darunter, allerdings den Sex mit Kindern, den sexuellen Verkehr mit Tieren sowie die Vergewaltigung.
Noch bis weit ins 20. Jahrhundert hinein wurde die Homosexualität als "unzüchtig" betrachtet und war strafbar.
Besonders während der Zeit des Nationalsozialismus wurde der Begriff der "Unzucht" eng gefasst. Das Idealbild des "arischen Menschen" beinhaltete neben Fleiß, Ordnung, Liebe zum Vaterland, Aufopferung und Verschwiegenheit auch ehe Treue und Keuschheit. Verschiedenen Nazi-Führern, beispielsweise Ernst Röhm, wurde Homosexualität unterstellt. Teilweise genügte der geringste Verdacht der "Unzucht" oder "Asozialität" für eine Einlieferung in ein Konzentrationslager, die so genannte "Schutzhaft". - Allerdings hatte die Nazi-Führung mit "Kindern guten Blutes" ihr Nachsehen, weil sie Soldaten für die Krieg führung brauchte. Für anonyme Geburten und uneheliche deutsche Kinder gab es die staatliche Einrichtung "Lebensborn". Die Fruchtbarkeit der "Minderwertigen", beispielsweise der Juden, der Roma, Sinti und Jenischen und der slawischen Völker sowie der Behinderten oder der so genannten "Asozialen", sollte mit allen Mitteln eingeschränkt werden (siehe: Aktion T4, Euthanasie, Sterilisation).
Verwandte Themen
- Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
- Sodomie (Unzucht mit Tieren)
- Sodomiterverfolgung, Gesetze gegen Homosexualität (die historischen und modernen Strafen auf männliche Homosexualität)
- Pornografie
- Inzest
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