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Unterbau

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Mit Unterbau wird bezeichnet

  • bei Eisenbahnen die baulichen Anlagen, auf denen der Oberbau mit den Gleisen und Gleisbett verlegt wird. Dazu gehören speziell Rampen, Dämme, Geländeeinschnitte sowie Brücken, mit denen vor allem die großen Unebenheiten des Geländes ausgeglichen werden.
  • im Brückenbau wird damit die Konstruktion unterhalb des Überbaus bezeichnet. Dazu gehören z. B. Pfeiler, Brückenlager, die Gründung/Fundament etc.
  • für den Straßenunterbau: Im Straßenbau wird als Unterbau die künstliche Aufschüttung von Böden zu Dämmen bezeichnet. Im oberen Bereich kann der Unterbau gegebenenfalls durch Einbringen von Bindemitteln verbessert werden. Siehe auch bei Themenliste Straßenbau
  • architektonische Bedeutung, z. B. Verlattung
  • organisatorische Ebene, z. B. akademischer Unterbau

Siehe auch

Bild:Disambig-dark.svg Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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