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Unfallkasse
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Die deutschen Unfallkassen sind die Unfallversicherungsträger für die Angestellten des öffentlichen Dienstes und der aus diesem hervorgegangenen Unternehmen (z.B. Deutsche Bahn oder Deutsche Post) und ihre Tochterunternehmen, getrennt nach Bund, Ländern und Gemeinden.
Die Versicherten sind die Angestellten und Arbeiter im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung des Bundes, der Länder und Gemeinden. Hierunter fallen auch Schüler und Studenten, je nach Zugehörigkeit der Schule. Gesetzesgrundlage bildet hier das Sozialgesetzbuch VII. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind dagegen die gewerblichen Berufsgenossenschaften zuständig.
Es gibt drei Unfallkassen mit bundesweiter Zuständigkeit (Unfallkasse des Bundes, Eisenbahn-Unfallkasse, Unfallkasse Post und Telekom) und solche Zuständigkeiten für ein Bundesland. Dabei gibt es in jedem Bundesland mindestens eine Unfallkasse. In den meisten Bundesländern sind die Unfallkassen sowohl für Versicherte im Gemeinde- als auch im Landesdienst zuständig, in anderen Bundesländern gibt es dafür getrennte Kassen. Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr sind in den Bundesländern, die aus dem Land Preußen hervorgegangen sind, in den Feuerwehr-Unfallkassen versichert, in Süddeutschland dagegen in den allgemeinen Unfallkassen.
Alle deutschen Unfallkassen sind im Bundesverband der Unfallkassen (BUK) in München organisiert.
Siehe auch
Weblinks
Unfallkassen auf Bundesebene:
Landesunfallkassen:
- Unfallkasse Baden-Württemberg
- Bayern
- Unfallkasse Berlin
- Unfallkasse Brandenburg
- Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen
- Landesunfallkasse Freie und Hansestadt Hamburg
- Unfallkasse Hessen
- Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Unfallkasse Rheinland-Pfalz
- Unfallkasse Saarland
- Unfallkasse Sachsen
- Unfallkasse Sachsen-Anhalt
- Unfallkasse Schleswig-Holstein
- Unfallkasse Thüringen
