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Umweltgefährliche Stoffe
Aus Kefk.
Unter umweltgefährlichen Stoffen werden Stoffe oder Zubereitungen verstanden, die selbst oder deren Umwandlungsprodukte geeignet sind, die Beschaffenheit des Naturhaushaltes, von Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass dadurch sofort oder später Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden können.
Beispiele
Kohlenwasserstoffe, Schwermetalle (Arsen, Antimon, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Thallium, Quecksilber), aromatische Kohlenwasserstoffe (Benzol, Toluol, Xylol), leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW wie z. B. Dichlormethan, Trichlormethan, Trichlorethan) polychlorierte Biphenyle (PCB), Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAH wie z. B. Benzo(a)pyren).
Quellen
- Deutschland: Chemikaliengesetz (ChemG) § 3a vom 20. Juni 2002 BGBl. I 2002 S. 2090, zuletzt geändert durch Art. 2 § 3 G vom 1. September 2005 (BGBl. I 2005 S. 2618)
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