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Truppführer

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Als Truppführer (TrFü) wird das leitende Mitglied eines Trupps bezeichnet. Er oder sie trägt die Verantwortung für die unterstellte(n) Person(en).

Feuerwehr

In der Feuerwehr bezeichnet der Ausdruck Truppführer den Führer eines Trupps mit insgesamt üblicherweise zwei Personen und zugehörigem Gerät. In Ausnahmefällen wird diese Zahl entsprechend den (Einsatz)Bedingungen erhöht. Der Begriff Trupp bezeichnet hierbei eine Teileinheit der Einheit Gruppe. Daneben gibt es den Truppführer als Führer eines selbstständigen Trupps der eigenständig Einsatzaufgaben erfüllen kann und als Fahrzeugführer agiert. Dem Führer eines selbstständigen Trupps untersteht neben dem Truppmann bzw. den Truppmännern ein Fahrzeugführer. Er trägt für seinen Truppmann und sein eingesetztes Arbeitsgerät die Verantwortung.

In allen Fällen sind die Aufgaben des Truppführers:

  • Erledigung des Einsatzauftrags und
  • Sicherstellung der Sicherheit des Trupps
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