Das Kefk Network Wiki befindet sich im Testbetrieb.
Trennungsgrundsatz
Aus Kefk.
Der Trennungsgrundsatz hat im deutschen Recht mehrere Bedeutungen. Im Verfassungsrecht bzw. öffentlichen Recht bezeichnet er das Prinzip, dass Polizei und Geheimdienste organisatorisch getrennt sein müssen, siehe Polizeibrief.
Im öffentlichen Baurecht bzw. im Immissionsschutzrecht und Planungsrecht verpflichtet der Trennungsgrundsatz (§ 50 BImSchG) die planenden Städte und Gemeinden dazu, sich gegenseitig ausschließende Nutzungen wie Wohn- und Gewerbegebiete räumlich voneinander zu trennen.
Im deutschen Zivilrecht gibt es das Trennungsprinzip.
Im deutschen Lauterkeitsrecht besagt das sog. Trennungsgebot, dass zwischen redaktionellem und werblichen Teil eines Mediums eine eindeutig erkennbare Trennung vorgenommen werden muss. Andernfalls ist eine Wettbewerbshandlung ggf nach §4 Nr. 3 UWG als Schleichwerbung unzulässig.
| Bild:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.png | Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |
| Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Trennungsgrundsatz, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. |
