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Trennungsgrundsatz

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Der Trennungsgrundsatz hat im deutschen Recht mehrere Bedeutungen. Im Verfassungsrecht bzw. öffentlichen Recht bezeichnet er das Prinzip, dass Polizei und Geheimdienste organisatorisch getrennt sein müssen, siehe Polizeibrief.

Im öffentlichen Baurecht bzw. im Immissionsschutzrecht und Planungsrecht verpflichtet der Trennungsgrundsatz (§ 50 BImSchG) die planenden Städte und Gemeinden dazu, sich gegenseitig ausschließende Nutzungen wie Wohn- und Gewerbegebiete räumlich voneinander zu trennen.

Im deutschen Zivilrecht gibt es das Trennungsprinzip.

Im deutschen Lauterkeitsrecht besagt das sog. Trennungsgebot, dass zwischen redaktionellem und werblichen Teil eines Mediums eine eindeutig erkennbare Trennung vorgenommen werden muss. Andernfalls ist eine Wettbewerbshandlung ggf nach §4 Nr. 3 UWG als Schleichwerbung unzulässig.

Wikipedia
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