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Transithandel

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Unter Transithandel versteht man Außenhandel, bei dem ein Händler in einem Drittstaat zwischen einem in- und einem ausländischen Wirtschaftssubjekt vermittelt. Es gibt verschiedene Formen von Transithandel:


1. gebrochener / ungebrochener Transit

ungebrochener Transithandel (Streckengeschäft)

  • klassischer Transithandel
  • wenn die Ware direkt vom Exporteur an den Importeur geliefert wird
  • Exporteur in Land A liefert direkt an Importeur in Land C
  • keinerlei Umschlag im Inland

gebrochener Transithandel (Lagergeschäft)

  • Exporteur in Land A transportiert Gut zum Händler in Land B und der transportiert es zum Importeur ins Land C
  • Vorteil für den Händler: Er kann es umetikettieren, etc. und der Importeur wird von x nichts erfahren; sprich er behält das Herrschaftswissen


2. aktiver / passiver Transit

Aktiver Transit

  • Händler im Inland
  • Importeur & Exporteur im Ausland

Passiver Transit

  • Händler im Ausland
  • Importeur oder Exporteur im Inland
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