Das Kefk Network Wiki befindet sich im Testbetrieb.
Transformation (Recht)
Aus Kefk.
Als Transformation wird die Umsetzung von Völkerrecht in nationales Recht durch Rechtsetzungsakt bezeichnet.
Staatliche Rechtsordnungen sehen im Allgemeinen vor, wie Völkerrecht in das staatliche Recht umzusetzen ist, wie also innerstaatlich sichergestellt wird, dass sich die in Betracht kommenden Staatsorgane so verhalten, dass der Staat damit seine völkerrechtliche Pflicht erfüllt.
Transformation in Deutschland
Nach Art. 25 des Grundgesetzes (GG) gelten nur die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes unmittelbar als Bundesrecht, für andere völkerrechtliche Regelungen, etwa völkerrechtlicher Verträge bedarf es in der Bundesrepublik Deutschland eines Umsetzungsaktes. Besonders geregelt ist die Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen (Art. 24 GG) und hierbei insbesondere auf die Europäische Union beziehungsweise Europäische Gemeinschaft (Art. 23 GG).
| Bild:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.png | Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |
| <imagemap>-Fehler: Bild ist ungültig oder nicht vorhanden | Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. |
| Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Transformation_%28Recht%29, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. |
