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Tobin-Steuer
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Als Tobin-Steuer bezeichnet man eine 1972 von James Tobin vorgeschlagene, aber bisher nicht eingeführte Steuer auf internationale Devisengeschäfte. Tobin wollte mit einer sehr niedrigen Steuer auf sämtliche internationale Devisentransaktionen die kurzfristige Spekulation auf Währungsschwankungen eindämmen. Erreichen wollte er hierdurch, dass die Wechselkurse von Währungen stärker realwirtschaftliche langfristige Phänomene als kurzfristige spekulative Erwartungen widerspiegeln.
Die frühere Forderung Tobins nach der Besteuerung des Devisenhandels wurde 1997 von Ignacio Ramonet in einem Artikel in der Zeitung Le Monde diplomatique aufgegriffen, der zur Gründung der globalisierungskritischen Organisation Attac führte[1]. Bis heute wird die Tobin-Steuer als eine der zentralen Forderungen der Globalisierungskritiker gesehen.
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Funktionsweise der Tobin-Steuer
Der von Tobin vorgeschlagene Steuersatz würde auf alle grenzüberschreitenden Geldtransfers weltweit einheitlich erhoben und läge zwischen 0,05 und einem Prozent. Für konventionelle Transfers wie Direktinvestitionen oder die im Warenhandel anfallenden Transaktionen wäre diese Steuer vernachlässigbar gering, da die anfallenden Verluste im Verhältnis zu den pro Transaktion anfallenden Gewinnen nicht relevant sind. Bei spekulativen Transfers, die zur Gewinnerzielung auf geringe und kurzfristige Schwankungen von Kursen setzen (Daytrading), würden bereits Abgaben in der geringen Höhe einer Tobin-Steuer die je Transaktion nur sehr niedrigen Gewinne eliminieren.
Zur Illustration der besonderen Belastung kurzfristiger Transaktionen kann folgendes Rechenbeispiel dienen: Bei einer Tobin-Steuer in Höhe von 0,2 % pro Transaktion würde für einen Kapitalbetrag, der ein Jahr lang jeden Monat einmal international wandert, eine Belastung von 2,4 % anfallen (12·0,2) bzw.[1-(1-0,002)^12] = 2,37%. Wenn der Betrag einmal wöchentlich transferiert wird, würde die Belastung auf 10,4 % wachsen (52·0,2) bzw. auf [1-(1-0,002)^52] = 9,89%. Bei einer Transaktion pro Arbeitstag würde der Betrag mit 52 % besteuert (52·5·0,2) bzw. auf [1-(1-0,002)^(52·5)] = 40,58%. Im Jahr 1996 waren über 80 % der weltweiten Devisentransaktionen „round-trips“, die längstens innerhalb einer Woche zwischen zwei Währungen hin und her pendelten.[2]
Bewertung
Befürworter
Die Tobin-Steuer soll, so die Befürworter, den kurzfristigen Handel mit Devisen unterbinden, da dieser ihrer Meinung nach negative Auswirkungen auf Volkswirtschaften hat, nicht aber den für diese unbedenklichen längerfristigen Devisenhandel.
Beginnend in den 90er Jahren kam es vor allem in Schwellenländern immer häufiger zu Währungskrisen, die nach Interpretation vieler Beobachter ihre Ursache nicht in realwirtschaftlichen Problemen oder wirtschaftspolitischen Fehlern sondern in spekulativen Transaktionen hatten (z.B. Asienkrise, Tequila-Krise, Krisen in Russland, der Türkei, Brasilien, Venezuela). Die plötzlichen Abwertungen der betroffenen Währungen führten in den Ländern zu Kapitalknappheit, was negative Folgen für ihre Wirtschaftsentwicklung hatte. Durch eine Besteuerung der Kapitalströme sollte die Spekulation mit Devisen eingedämmt werden, um so die Volatilität der Märkte einzuschränken und den Einfluss der von Tobin so genannten Beauty Contest-Spekulanten zu verringern. Mit relativ kleinen Gewinnen für die Kapitaleigner würden den Volkswirtschaften spürbare Verluste zugemutet, was Tobin als unverhältnismäßig kennzeichnet.
Ein weiterer von Tobin angebrachter Aspekt ist die Unterstützung nationaler Autonomie in der Fiskal- und Geldpolitik[3]. Beide Bereiche werden durch Finanzmärkte massiv beeinflusst, die zum Beispiel eine Zentralbank durch Aufbau eines Abwertungsdrucks für eine Währung zwingen können, ihre Zinsen zu erhöhen.
Ein besonders in den Debatten unter Globalisierungskritikern wichtiger Aspekt ist der Einnahmeeffekt. Die Einnahmen aus einer EU-weiten Einführung würden bei einem Steuersatz von 0,01% bei 38 Mrd. $ liegen, eine weltweite Einführung würde Erträge von etwa 125 Mrd. $ bringen[4]. Erhoben werden könnten diese Steuern durch eine internationale Organisation wie die UNO, die sie auch gleichzeitig für sich selbst zur Finanzierung nutzen könnte. Häufig wird auch diskutiert, die Steuer beispielsweise über die Weltbank zur Entwicklungshilfe oder für Maßnahmen zum Umweltschutz zu verwenden.
Bei Tobin spielt die Verwendung der Steuer in seinem Konzept keine nennenswerte Rolle. Nur in Hinblick auf die Durchsetzung nennt er die Einnahmen als hilfreich, wenn die einzelnen sie eintreibenden Staaten sie als Anreiz zur Einführung selbst behalten dürften [5].
1995 war Tobin Mitautor einer Studie, derzufolge die Steuer von einer begrenzten Zahl Länder auch ohne einen weltweiten Konsens einzuführen ist. Kontrolliert und besteuert werden müsste hier der Verleih der betreffenden Währung an Banken und Bankfillialen außerhalb des betreffenden Wirtschaftsraums (etwa der EU).[6]
Tobin selbst hat sich in den letzten Jahren seines Lebens von der Mehrheit der Befürworter der Tobin-Steuer distanziert, unter anderem weil er seinen Namen von den globalisierungskritischen Bewegungen vereinnahmt sah und weil die Diskussion in wesentlichen Punkten und Zielsetzungen von seinem ursprünglichen Konzept abweicht, das die Steuerung von Devisenströmen im Blick hat und nicht die Finanzierung von Entwicklungshilfe. Die Wirkung der Tobinsteuer soll nach Tobin unabhängig von der Verwendung der gewonnenen Steuerbeträge vor allem der Wechselkursstabilität dienen. Umweltpolitik oder Wirtschaftsförderung ist nach Tobin allenfalls ein Nebeneffekt der Steuer.[7]
Spahn-Steuer
Paul Bernd Spahn, Inhaber des Lehrstuhls für öffentliche Finanzen an der Universität Frankfurt, veröffentlichte 2002 im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Machbarkeitsstudie in Bezug auf die Tobin-Steuer[8]. Die von ihm vorgeschlagene Steuer hat sich inzwischen unter den Befürwortern einer Devisenbesteuerung weitgehend durchgesetzt.
Seine Empfehlung war die Einführung einer politically feasible Tobin Tax (dt. politisch machbare Tobin-Steuer, kurz PFTT), die hauptsächlich der Einnahmeerzielung und dem allgemeinen Eindämmen spekulativer Transaktionen dienen sollte, die in Schwellenländern mit einer zweiten Steuer zur Verhinderung der Entstehung von Währungskrisen (der exchange rate normalization duty, deutsch: Abgabe zur Normalisierung des Wechselkurses, kurz ERND) kombiniert wird. Mit der ERND reagiert Spahn auf das Problem, dass eine Tobin-Steuer wegen ihres geringen Steuersatzes bei Eintreten einer Währungskrise die sehr starken Schwankungen des Wechselkurses nicht verhindern kann. Sein Konzept ist auch unter dem Namen Tobin cum circuit breaker bekannt.
Bei der Einführung einer ERND würde für die Währung des betreffenden Landes ein Korridor definiert (siehe auch: Wechselkursbandbreite), in dem sie im Verhältnis zu einer durch die Zentralbank festgelegten Ankerwährung schwanken darf. Dieser Korridor würde, um eine Anpassung des Wechselkurses an realwirtschaftliche Verhältnisse zu ermöglichen, einen gleitenden Durchschnitt beispielsweise des Kurses der letzten zwanzig Tage darstellen. Weicht der Wechselkurs von diesem Korridor ab, wird die Differenz zwischen dem Wechselkurs und dem Zielkorridor mit einer bis zu 100%igen Steuer belegt. Hierdurch würde nach Spahn eine Abweichung des Wechselkurses aus dem Zielkorridor und die Entstehung von Währungskrisen zumindest in Abwesenheit ernster struktureller Fehler im Finanzsystem des betreffenden Landes verhindert. [9]
Das BMZ bewertete die Studie kritisch und befürchtete negative Auswirkungen auf die Entwicklungspolitik[10]. Auch für Spahn stellte die Tobin-Steuer kein geeignetes Instrument der Entwicklungspolitik dar. Wie auch Tobin kritisiert er die ideologischen Elemente in der Diskussion. Für ihn ist die politische Verwirklichung von Menschenrechten, Demokratie und Bildung hilfreicher als der unkontrollierte Zufluss von Kapital. [Quelle?]
Kritiker
Das größte Problem der als idealtypische Theorie konzipierten Tobin-Steuer liegt für viele Kritiker in der schwierigen weltweiten Umsetzbarkeit, da die Steuer nur in vollständigem internationalen Einklang sinnvoll einzuführen ist. Selbst wenn die wichtigsten Wirtschaftsnationen in dieser Frage einen Konsens erreichen sollten, besteht bei einem einzelnen Land, das sich der Umsetzung verschließt, die Gefahr der Abwanderung des Devisenhandels in Offshore-Finanzplätze, womit er einer sinnvollen Regulierung vollkommen entzogen wäre. Der Anreiz für ein einzelnes Land, aus dieser ordnungspolitischen Steuer auszuscheren und einen "freien Devisenmarkt" anzubieten, der dann erhebliches Volumen und entsprechende Gewinne bringt, ist sehr hoch.
Kritisiert wird häufig auch, dass ein großer Teil der kurzfristigen Geschäfte mit kleinen Gewinnspannen Ungleichgewichte an den Devisenmärkten beheben (vgl.: Arbitragehandel) und somit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft haben. Die Tobin-Steuer würde diese Geschäfte stören und damit Wechselkursschwankungen sogar verstärken. Empirisch wird diese Kritik durch Forschungen zum Zusammenhang zwischen der Höhe von Transaktionskosten und der Volatilität von Kursen gestützt (s.u.: Empirische Forschung zur Wirksamkeit der Tobin-Steuer).
Auch würde die Steuer in ihrer nicht-modifizierten Form (diese Kritik trifft nicht auf die Spahn Steuer zu) tatsächliche Währungskrisen, wie sie beispielsweise 1998 in Südostasien auftraten, kaum beeinflussen können, da bei sehr starken Schwankungen im relativen Wert der verschiedenen Währungen die möglichen Gewinne oder Verluste von Währungsspekulanten so stark ansteigen, dass eine niedrige Steuer wie die von Tobin vorgeschlagene kaum einen mäßigenden Effekt hätte.
Zusätzlich besteht die Kritik, das Ziel der Steuer sei lediglich eine Erhöhung der Steuereinnahmen. Der Aufwand zur Erhebung der Steuer sei unter diesem Gesichtspunkt zu hoch, da die Erschließung anderer Einnahmequellen (etwa durch Erhöhung bereits bestehender Steuern) effizienter wäre[10].
Empirische Wirtschaftsforschung zur Wirksamkeit der Tobin-Steuer
In der internationalen Wirtschaftsforschung gibt es mittlerweile eine Reihe von Fallstudien, welche den Zusammenhang zwischen Transaktionskosten und Volatilität der Finanzkurse empirisch untersuchen. Diese Fallstudien basieren auf regulativen Veränderungen des elektronischen Marktprozesses, welche in den 90er Jahren an zahlreichen Börsen zur Verringerung der Transaktionskosten vorgenommen wurden. Die Forschungsergebnisse zeigen einen eindeutigen positiven Zusammenhang zwischen Transaktionskosten und der Volatilität (Instabilität) des Marktpreises (z. B. [11][12][13]).
Tobins Hypothese von der stabilisierenden Wirkung höherer Transaktionskosten kann daher als empirisch widerlegt betrachtet werden. Beispielhaft ist die Untersuchung von Hau (2006). Das Ergebnis der Studie besagt, dass eine 20%ige Erhöhung der Transaktionskosten zu einer Verstärkung der Volatilität an der Pariser Börse um 30% führte. Ein Ergebnis, das sich nach Meinung des Autors auch auf andere Märkte übertragen lässt.[13]
Umsetzung
Sowohl die Parlamente von Frankreich als auch Belgien haben die Einführung der Tobin-Steuer beschlossen, allerdings nur, wenn alle EU-Mitgliedsländer diese einführen. Ende Januar 2005 haben sich zuerst Frankreichs Staatspräsident Jacques Chirac und anschließend auch Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder erstmals für eine Besteuerung internationaler Devisengeschäfte zugunsten von Entwicklungsländern ausgesprochen. Kritiker meinen, dies sei vor dem Hintergrund zu sehen, dass eine solche Steuer international nicht konsensfähig sei, da sie vor allem von der amerikanischen Regierung abgelehnt werde und somit keine Aussicht auf Realisierung solcher Vorschläge bestehe.
Der österreichische Bundeskanzler Schüssel hat im Juli 2005 vorgeschlagen, die EU möge die Tobin-Steuer einführen (s. Weblink). Damit solle sich die EU eigene Mittel verschaffen können. Und – das war das eigentliche Ziel Schüssels – damit wäre die Budgetplanung der EU wesentlich konfliktfreier. Die EU-Kommission sprach sich trotzdem gegen die Einführung einer Tobin-Steuer aus.
Auch der Präsident Brasiliens Luiz Inácio Lula da Silva und der Präsident Venezuelas Hugo Chavez haben sich für eine Einführung ausgesprochen. In Kanada hat das "House of Commons" 1999 eine Resolution verabschiedet, in der die Regierung aufgefordert wird, die Steuer in "Abstimmung mit der internationalen Gemeinschaft" einzuführen.
Anderweitige Erwähnung der Tobin-Steuer
- Die Tobin-Steuer ist einer der zentralen Diskussionspunkte in dem Roman Eine Billion Dollar von Andreas Eschbach.
Literatur
- ↑ Ramonet, Ignacio (1997) Die Märkte entschärfen. in: Le Monde diplomatique Nr.5406, 12.12.1997
- ↑ Tobin, James (1996) Prologue. In: ul Haq, Haug, Grunberg (Eds.) Tobin Tax. New York, S.xi
- ↑ Tobin, James (1996) Prologue. In: ul Haq, Haug, Grunberg (Eds.) Tobin Tax. New York, S.xiii
- ↑ Kalinowski, Thomas und Wahl, Peter (2006) Kampf um Tobin. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Ausgabe 02/2006, S.213ff
- ↑ Tobin, James (1996) Prologue. In: ul Haq, Haug, Grunberg (Eds.) Tobin Tax. New York, S.xvi
- ↑ Eichengreen, Barry, Tobin, James und Wyplosz, Charles (1997) Two cases for sand in the wheels of international finance. in: The Economic Journal 105 nach: Grefe, Greffrath und Schumann (2003) Attac - Was wollen die Globalisierungskritiker. Hamburg S.83
- ↑ Der Spiegel (2001) "Die missbrauchen meinen Namen!". Interview mit James Tobin. 3.9. Vorabmeldung
- ↑ Spahn, Paul Bernd (2002) Zur Durchführbarkeit einer Devisentransaktionssteuer. Bonn
- ↑ Spahn, Paul Bernd (ohne Datum) Stabilizing Exchange Rates with a "Tobin cum Circuit Breaker Tax"
- . a b BMZ (Hrsg.) (2002) Stellungnahme zur Spahnsteuer
- ↑ Ronen and Weaver (2001)
- ↑ Bessembinder (2001)
- . a b Hau, Harald (2006) The Role of Transaction Costs for Financial Volatility: Evidence from the Paris Bourse
Weblinks
Weitere Quellen
- Catón, Matthias (2002) Tobin-Steuer. In: Dieter Nohlen (Hrsg.): Lexikon Dritte Welt. 12. Auflage, Rowohlt, Reinbek, S. 792–793, ISBN 3-499-61468-5
- Kaiser, Johannes, Thorsten Chmura und Thomas Pitz (2006): The Tobin Tax - A Game-Theoretical and an Experimental Approach
- Thiemer, Andreas (1998) Tobin Tax. In: Das Wirtschaftsstudium (WISU), 27. Jg., Heft 3 (März 1998), S. 235.
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