Tierquälerei
Aus Kefk
Tierquälerei ist das unnötige Quälen, Misshandeln oder Töten von Tieren. Der Begriff bezeichnet zweierlei, ein psychologisches Phänomen und die volkstümliche Benennung eines Straftatbestands.
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Straftatbestand
Tierquälerei ist in Deutschland strafbar. Näheres regelt das Tierschutzgesetz.
Als Tierquälerei wird dabei die in § 17 beschriebene Straftat bezeichnet. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier entweder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Handelt es sich dabei um ein fremdes Tier, so kann die Tat außerdem als Sachbeschädigung strafbar sein.
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
- muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
- darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
- muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Siehe auch
Anmerkungen
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Weblinks
- Th. Bauer: Warnung vor der Thierquälerei. In Erzählungen und Bildern der Jugend gegeben, Lotzbeck, Nürnberg 1846
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