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Thronfolge
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Die Thronfolge umschreibt die Übernahme der Rechte und Pflichten eines Herrschers, symbolisiert durch den Thron, durch einen Nachfolger, dessen Legitimation durch Erbe, Geblüt oder Designation durch den Vorgänger oder durch Wahl begründet ist.
Bei unklarer Erbfolge oder sonstigen Streitigkeiten kam es früher häufig zu so genannten Erbfolgekriegen. Beispiele dafür sind insbesondere der Spanische Erbfolgekrieg (1701-1714), der die Hegemonie Frankreichs unter Ludwig XIV. beendete, der Österreichische Erbfolgekrieg (1741-1748), der durch den Angriff Friedrichs II. auf Schlesien ausgelöst wurde, und der etwa 20-jährige Bürgerkrieg in England nach dem Tod von König Heinrich I., dessen einziger ehelicher Sohn zuvor verstorben war und deshalb die Nachfolge nicht antreten konnte.
Eine Person, die Anspruch auf einen Thron erhebt, bezeichnet man als Thronprätendenten.
In den meisten bekannten Hochkulturen verlief die Thronfolge über die Vaterlinie, vereinzelt sind aber auch matrilineare Erblinien von Herrscherhäusern bekannt.
Siehe auch
- Thronfolge (Belgien), Thronfolge (Dänemark), Thronfolge (Großbritannien), Thronfolge (Niederlande), Thronfolge (Spanien)
- Thronfolge (Preußen)
- Kronprinz
Literatur
- Schmidt, Ulrich: Königswahl und Thronfolge im 12. Jahrhundert (=Forschungen zur Kaiser und Papstgeschichte des Mittelalters. Beihefte zu J. F. Böhmer, Regesta Imperii 7), Köln, Wien 1987.
- Eduard Hlawitschka: Königswahl und Thronfolge in fränkisch-karolingischer Zeit, Darmstadt 1975.
- Mitteis, Heinrich: Die deutsche Königswahl. Ihre Rechtsgrundlagen bis zur Goldenen Bulle. 2., erweiterte Aufl. Brünn u.a. 1944.
