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Thomas Fischer (Bundesrichter)
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Prof. Dr. Thomas Fischer ist Rechtswissenschaftler und Richter am Bundesgerichtshof. Er gehört dem zweiten Strafsenat an.
Vita
Thomas Fischer trat 1988 in den bayerischen höheren Justizdienst ein und war als Richter an den Amtsgerichten Ansbach und Weißenburg tätig, bevor er Anfang 1991, zeitgleich mit seiner Ernennung zum Staatsanwalt, als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet wurde. 1993 wurde Fischer als Richter am Landgericht Leipzig in die sächsische Justiz übernommen. Nach seiner Berufung zum Vorsitzenden Richter an diesem Landgericht, die 1994 ausgesprochen wurde, und einer zweijährigen Tätigkeit als Vorsitzender einer Großen Strafkammer und einer Schwurgerichtskammer, wechselte er Anfang 1996 in das Sächsische Staatsministerium der Justiz, in dem er seitdem als Ministerialrat das Referat für Strafverfahrensrecht leitete. Seit 1998 Honorarprofessor für Strafrecht und Strafprozeßrecht an der Universität Würzburg, ist Fischer in Fachkreisen durch seine Veröffentlichungen, insbesondere durch seine Mitarbeit am Kommentar Tröndle/Fischer zum Strafgesetzbuch, bekannt. Mit 47 Jahren, im Jahr 2000, wurde Fischer Richter am Bundesgerichtshof. Fischer ist verheiratet und hat 2 Kinder
Weblink
- jura.uni-sb.de - Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zur Wahl von Fischer als Bundesrichter
Veröffentlichungen
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Fischer, Thomas |
| KURZBESCHREIBUNG | Richter am Bundesgerichtshof |
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