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Teilrepublik
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Als Teilrepublik bezeichnet man meistens den Teilstaat einer jeden Bundesrepublik.
Spezifisch gelten als Teilrepubliken auch
- die Unionsrepubliken der ehemaligen Sowjetunion
- die 21 Republiken der Russischen Föderation, siehe Politische Gliederung Russlands
- die ehemaligen sechs Teilstaaten der jugoslawischen Föderation, siehe Jugoslawien
| Bild:Disambig-dark.svg | Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |
