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Tatzlager-Antrieb

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Der Tatzlager-Antrieb, auch als Tatzlager-Fahrmotor oder Tatzlager-Motor bekannt, ist ein Einzelachsantrieb von Eisenbahn-Triebfahrzeugen.

Der (meist elektrische) Fahrmotor ist dabei mit einer Längsseite elastisch und parallel zur Radsatzachse am Drehgestell oder Fahrgestell des Triebfahrzeugs befestigt (auf „Tatzen“, daher der Name) und stützt sich auf der gegenüberliegenden Seite mit seinem Getriebegehäuse auf der Achswelle des angetriebenen Radsatzes oder Treibradsatzes ab.

Der Tatzlager-Antrieb war bis um 1950 die klassische Antriebsart von Straßenbahnen.

Mit dieser Anordnung sollen durch Gleislagefehler bedingte Stöße während der Fahrt in ihrer Auswirkung abgedämpft werden. Der Tatzlager-Antrieb ist die einfachste Art der Aufhängung von Fahrmotoren, da die Masse des Motors zu einem großen Teil ungefedert auf dem Radsatz lastet. Der Verschleiß an den Getrieben ist relativ hoch; für höhere Geschwindigkeiten (ab 100km/h) ist der Tatzlager-Antrieb daher durch Hohlwellen-Antrieb, Kardanscheiben-, Federtopf-Antriebe oder Ähnliches verdrängt worden. Ausnahmen sind hier die S-Bahn-Triebwagen der DB Baureihe 420, die aufgrund ihrer leichten Bauweise trotz Tatzlager-Antrieb für 120km/h zugelassen sind, und die 140km/h schnelle schwere Güterzuglok der DB Baureihe 152.

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