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Tatbestandsmerkmal
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Tatbestandsmerkmal ist ein Begriff aus der Justiz, insbesonders aus dem Strafrecht. Man unterscheidet zwischen objektiven (das heißt, nach Tatsachen beweisbaren Tatbestandsmerkmalen) und nach subjektiven (das heißt, nach inneren, der Einstellung, der Ansicht des Täters) deutbaren, erkennbaren Tatbestandsmerkmalen.
Sind objektive und subjektive (erkennbare, beweisbare) Tatbestandsmerkmale erfüllt, so ist ein Straftatbestand verwirklicht. Dies bedeutet, dass ein Täter verurteilt werden kann (aber nicht muss).
Beispiel
Einen (einfachen) Diebstahl begeht nach deutschem Recht, wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen (§ 242 Abs. 1 StGB (D)).
Die objektiven Tatbestandsmerkmale sind demnach:
Das subjektive Merkmal des Vorsatzes ergibt sich aus § 15 Strafgesetzbuch (StGB), wonach nur vorsätzlich begangene Taten strafbar sind, wenn nicht das Gesetz eine Strafbarkeit wegen Fahrlässigkeit ausdrücklich vorsieht. Im Übrigen ist beim Diebstahl ein weiteres subjektives Tatbestandsmerkmal für die Strafbarkeit erforderlich, nämlich die Zueignungsabsicht.
Eine Unterform ist das normative Tatbestandsmerkmal, das eine Wertung beinhaltet. Bedeutsam ist dies beim Tatbestandsirrtum.
Ein erweitertes Tatbestandsmerkmal gibt es unter anderem in Hinsicht auf den sogenannten 'Schweren Diebstahl', in neuerer Zeit als 'Besonders schwerer Fall des Diebstahls' bezeichnet. Hier besteht als erweitertes Merkmal zum Beispiel
- (a) die Sicherung gegen die Wegnahme, (Abschließen mittels eines Schlosses unter anderem bei einem Fahrrad),
- (b) Sicherung eines Grundstückes durch einen höheren Zaun (ca. 150 cm), gegen einen Diebstahl.
Überwindet ein Täter diese Sicherungen (Zerstörung des Fahrradschlossen oder überklettert er den höheren Zaun) so ist der Tatbestand des 'Schweren Diebstahles' erfüllt und der Täter wird zu einer höheren Strafe verurteilt.
Weblinks
- Strafrechtliche Definitionen via juratexte.de - alphabetisch geordnete Liste mit Definitionen strafrechtlicher Tatbestandsmerkmale im PDF-Format (deutsches Recht).
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