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Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
Aus Kefk.
Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus ist in der Bundesrepublik Deutschland ein nationaler Gedenktag. Der Tag erinnert an die Opfer des Holocaust in der Zeit des Nationalsozialismus. Er wurde am 3. Januar 1996 durch Proklamation des Bundespräsidenten Roman Herzog eingeführt und auf den 27. Januar festgelegt – am 27. Januar 1945 hatten Soldaten der Roten Armee die Überlebenden des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau befreit. In seiner Proklamation führte Herzog aus:
- „Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken.“
Am 1. November 2005 erklärte die Generalversammlung der Vereinten Nationen den 27. Januar in einer Resolution offiziell zum internationalen Holocaustgedenktag. Der Gedenktag wird außer in Deutschland unter anderem auch in Israel, Großbritannien und Italien offiziell begangen.
Siehe auch
- Jom haScho'a – israelischer Gedenktag für die Opfer des Holocaust
- US-amerikanische Days of Remembrance zum Gedenken an den Holocaust
Weblinks
- Proklamation des Bundespräsidenten
- UN-Pressemitteilung vom 1. November 2005 (englisch)
- www.un.org/holocaustremembrance (arabisch, chinesisch, englisch, französisch, russisch, spanisch)
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