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Tafeljura

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Als Tafeljura bezeichnet man in der Schweiz diejenigen Teile des Schweizer Jura, die im Gegensatz zum dessen aufgefalteten Teilen (Faltenjura) nicht gefaltet wurden. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Plateaujura, der mit dem Kettenjura ein Teil des Faltenjura bildet.

Der nordöstliche Tafeljura zieht sich in etwa von Pfeffingen vor allem durch die Kantone Basel-Landschaft| und Aargau über Gebiete bei Sissach, Frick, Brugg und Würenlingen zum Hochrhein östlich von Zurzach. Nördlich hiervon setzt sich der ungefaltete Jura fort in den Jurazügen von Klettgaujura, Randen, Baarjura sowie Schwäbischer und Fränkischer Alb.

Der nordwestliche Tafeljura liegt im Ajoie (Kanton Jura) und findet seine Fortsetzung in den Gebieten des ungefalteteten Jura des Französischen Schichtstufenlandes.

Diese beiden Tafeljura-Gebiete sind durch Gebiete des Faltenjura voneinander getrennt. Dieser erstreckt sich zwischen Pfeffingen und Miécourt durch die Schweiz und das Sundgau bis direkt zum Oberrheingraben.

Den Tafeljura erkennt man an den vorwiegend aus Muschelkalk, Hauptrogenstein und Malmkalken bestehenden, weiten tafelförmigen Hochflächen, in welche im Baselbieter und Aargauer Teil steilwandige Täler eingetieft sind. Die Gesteinsschichten wurden hier im Gefolge der Absenkung des Oberrheingrabens ab dem frühen Tertiär in Schollen zerbrochen. Diese Brüche verlaufen meistens von Süd-Südwest nach Nord-Nordost.

Literatur

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