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Tabelle einiger Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland
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| Einzelunternehmen | Stille Gesellschaft | OHG | KG | GbR (BGB- Gesellschaft) | AG | KGaA | GmbH | eG | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gründung | Mindestanzahl der Gründer | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 5 | 1 | 3 | |
| Form | - | nicht vorgeschrieben | nicht vorgeschrieben (schriftlich üblich) | nicht vorgeschrieben (schriftlich üblich) | nicht vorgeschrieben(schriftlich üblich) | gerichtlich oder notariell beurkundeter Vertrag | gerichtlich oder notariell beurkundeter Vertrag | gerichtlich oder notariell beurkundeter Vertrag | Aufstellung eines Statuts (Satzung) und Unterzeichnung durch die Gründer | ||
| Beginn der Gesellschaft | sofort | sofort | sofort | sofort | sofort | mit der Eintragung | mit der Eintragung | mit der Eintragung | mit der Eintragung | ||
| Firma | Vor- und Zuname des Inhaber (Personenfirma) | ohne Kennzeichen | Namen aller Gesellschafter oder Name eines Gesellschafters mit Zusatz (Personenfirma) | Namen der Vollhafter oder Name eines Vollhafters mit Zusatz | - | Sachfirma mit Zusatz AG | Sachfirma (oder Personenfirma) mit Zusatz KGaA | Sach- oder Personenfirma mit Zusatz GmbH | Sachfirma mit Zusatz eG | ||
| Anmeldung zum Handelsregister | ja (Abt A) (wenn Kaufmann) | nein | ja (Abt. A) | ja (Abt. A) | nein | ja (Abt. B) | ja (Abt B) | ja (Abt B) | nein (Genossenschaftsregister) | ||
| Beteiligung am Kapital | allein aus Privatvermögen Selbstfinanzierung begrenzte Kreditbasis | stiller Gesellschafter mit Kapitaleinlage | gesamthänderisch jeweiliger Stand der Kapitalkonten aus Privatvermögen der Gesellschafter Selbstfinanzierung breite Kreditbasis | gesamthänderisch; Vollhafter jeweiliger Stand der Kapitalkonten; Teilhafter: Einlage | gesamthänderisch; jeweiliger Stand der Anteile | Aktien, Mindestnennwert 1,00 Euro Mindestkapital (Grundkap.) 50 000 Euro Kap. aus Vermögen der Aktionäre, Eigenfinanz, über Kapitalmarkt, große Kreditwürdigkeit wegen Gläubigerschutz, Börsenzulassung | Vollhafter: gesamthänderisch, jeweiliger Stand der Konten, Teilhaber: Aktien | Geschäftsanteil mind. 100,- Euro am Stammkapital mind. 25 000,- Euro aus Vermögen der Anteilseigner, Selbstfinanzg. durch Aufnahme weiterer Gesellschafter | Geschäftsguthaben (eingezahlter Teil des Geschäftsanteils) aus Einlage der Genossen, Finanzg. mögl., wegen Stimmrechtsbegrenzung und Mitgliederwechsel beschränkt | ||
| Gewinnbeteiligung | allein | angemessener Anteil | 4 % des Kapitals, Rest nach Köpfen oder Vertrag | 4 % des Kapitals, Rest: angemessenes Verhältnis | nach Köpfen | Dividende | Vollhafter: 4 % des Kapitals, Rest angemessenes Verhältnis, Teilhafter: Dividende | entsprechend dem Geschäftsanteil | entsprechend dem Geschäftsguthaben | ||
| Verlustbeteiligung | allein | nach Vertrag | nach Köpfen oder Gesellschaftsvertrag | angemessenes Verhältnis oder Gesellschaftsvertrag | nach Köpfen | keine Beteiligung Ausnahme: Konkurs, Kapitalherabsetzung | Vollhafter: angemessenes Verhältnis, Teilhafter keine Beteiligung außer Konkurs | beschränkte Haftpflicht mit Geschäftsanteil; Nachschlusspflicht | Abzug vom Geschäftsguthaben oder lt. Statut | ||
| Leitung der Unternehmen | Geschäftsführung | allein | Inhaber | jeder Gesellschafter einzeln | nur Vollhafter (einzeln) | gemeinsam | Vorstand | Vollhafter (Vorstand) | Geschäftsführer | Vorstand (Genossen) | |
| Vertretung | allein | Inhaber | jeder Gesellschafter einzeln | nur Vollhafter (einzeln) | gemeinsam | Vorstand | Vollhafter (Vorstand) | Geschäftsführer | Vorstand (Genossen) | ||
| Überwachendes Organ | - | - | - | - | - | Aufsichtsrat | Aufsichtsrat | bei mehr als 500 Beschäftigten: Aufsichtsrat | Aufsichtsrat | ||
| Beschließendes Organ | - | - | - | - | - | Hauptversammlung | Hauptversammlung | Gesellschafterversammlung | Generalversammlung | ||
| Kündigung eines Gesellschafters | - | nach Vertrag oder zum Schluss eines Geschäftsjahrs mit sechsmonatiger Frist | zum Schluss eines Geschäftsjahrs mit sechsmonatiger Frist | wie OHG | jederzeit (nicht zur „Unzeit“) | keine Kündigung möglich, aber Verkauf der Aktien | - | keine Kündigung möglich, aber Verkauf des Geschäftsanteils | zum Schluss des Geschäftsjahrs mit dreimonatiger Frist | ||
| Auflösungsgrund | Liquidation, Konkurs, Tod des Inhabers | Kündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrags, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Konkurs, Liquid. (Ausnahme: bei Tod eines Teilhafters geht dessen Anteil auf Erben über) | Kündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrags, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Konkurs, Liquidation | Kündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrags, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Konkurs, Liquid. (Ausnahme: bei Tod eines Teilhafters geht dessen Anteil auf Erben über) | Kündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrages, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Konkurs, Liquid. | Zeitablauf Beschluss d. HV Konkurs | wie KG (Vollhafter), wie AG (Teilhafter) | Zeitablauf, Beschluss der Gesellschafter, Konkurs | Zeitablauf, Beschluss der Generalversammlung, Konkurs | ||
| Beteiligung am Auflösungserlös | allein | Rückzahlung der Kapitaleinlage (bei Konkurs: Konkursforderung) | nach Geschäftsanteilen | nach Geschäftsanteilen | nach Anteilen | nach Aktien | wie KG u. AG | nach Geschäftsanteilen | nach Geschäftsguthaben | ||
| Gesetzliche Regelung | HGB §§ 1-104 | HGB §§ 230-237 | HGB §§105-160 | HGB §§161-177 | BGB §§ 705-740 | Aktlengesetz (AktG) | AktG §§ 278-290 | GmbH Gesetz | Genossenschaftsgesetz |
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