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Tabelle einiger Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland

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EinzelunternehmenStille GesellschaftOHGKGGbR (BGB- Gesellschaft)AGKGaAGmbHeG
GründungMindestanzahl der Gründer122221513
Form-nicht vorgeschriebennicht vorgeschrieben (schriftlich üblich)nicht vorgeschrieben (schriftlich üblich)nicht vorgeschrieben(schriftlich üblich)gerichtlich oder notariell beurkundeter Vertraggerichtlich oder notariell beurkundeter Vertraggerichtlich oder notariell beurkundeter VertragAufstellung eines Statuts (Satzung) und Unterzeichnung durch die Gründer
Beginn der Gesellschaftsofortsofortsofortsofortsofortmit der Eintragungmit der Eintragungmit der Eintragungmit der Eintragung
FirmaVor- und Zuname des Inhaber (Personenfirma)ohne KennzeichenNamen aller Gesellschafter oder Name eines Gesellschafters mit Zusatz (Personenfirma)Namen der Vollhafter oder Name eines Vollhafters mit Zusatz-Sachfirma mit Zusatz AGSachfirma (oder Personenfirma) mit Zusatz KGaASach- oder Personenfirma mit Zusatz GmbHSachfirma mit Zusatz eG
Anmeldung zum Handelsregisterja (Abt A) (wenn Kaufmann)neinja (Abt. A)ja (Abt. A)neinja (Abt. B)ja (Abt B)ja (Abt B)nein (Genossenschaftsregister)
Beteiligung am Kapitalallein aus Privatvermögen Selbstfinanzierung begrenzte Kreditbasisstiller Gesellschafter mit Kapitaleinlagegesamthänderisch jeweiliger Stand der Kapitalkonten aus Privatvermögen der Gesellschafter Selbstfinanzierung breite Kreditbasisgesamthänderisch; Vollhafter jeweiliger Stand der Kapitalkonten; Teilhafter: Einlagegesamthänderisch; jeweiliger Stand der AnteileAktien, Mindestnennwert 1,00 Euro Mindestkapital (Grundkap.) 50 000 Euro Kap. aus Vermögen der Aktionäre, Eigenfinanz, über Kapitalmarkt, große Kreditwürdigkeit wegen Gläubigerschutz, BörsenzulassungVollhafter: gesamthänderisch, jeweiliger Stand der Konten, Teilhaber: AktienGeschäftsanteil mind. 100,- Euro am Stammkapital mind. 25 000,- Euro aus Vermögen der Anteilseigner, Selbstfinanzg. durch Aufnahme weiterer GesellschafterGeschäftsguthaben (eingezahlter Teil des Geschäftsanteils) aus Einlage der Genossen, Finanzg. mögl., wegen Stimmrechtsbegrenzung und Mitgliederwechsel beschränkt
Gewinnbeteiligungalleinangemessener Anteil4 % des Kapitals, Rest nach Köpfen oder Vertrag4 % des Kapitals, Rest: angemessenes Verhältnisnach KöpfenDividendeVollhafter: 4 % des Kapitals, Rest angemessenes Verhältnis, Teilhafter: Dividendeentsprechend dem Geschäftsanteilentsprechend dem Geschäftsguthaben
Verlustbeteiligungalleinnach Vertragnach Köpfen oder Gesellschaftsvertragangemessenes Verhältnis oder Gesellschaftsvertragnach Köpfenkeine Beteiligung Ausnahme: Konkurs, KapitalherabsetzungVollhafter: angemessenes Verhältnis, Teilhafter keine Beteiligung außer Konkursbeschränkte Haftpflicht mit Geschäftsanteil; NachschlusspflichtAbzug vom Geschäftsguthaben oder lt. Statut
Leitung der UnternehmenGeschäftsführungalleinInhaberjeder Gesellschafter einzelnnur Vollhafter (einzeln)gemeinsamVorstandVollhafter (Vorstand)GeschäftsführerVorstand (Genossen)
VertretungalleinInhaberjeder Gesellschafter einzelnnur Vollhafter (einzeln)gemeinsamVorstandVollhafter (Vorstand)GeschäftsführerVorstand (Genossen)
Überwachendes Organ-----AufsichtsratAufsichtsratbei mehr als 500 Beschäftigten: AufsichtsratAufsichtsrat
Beschließendes Organ-----HauptversammlungHauptversammlungGesellschafterversammlungGeneralversammlung
Kündigung eines Gesellschafters-nach Vertrag oder zum Schluss eines Geschäftsjahrs mit sechsmonatiger Fristzum Schluss eines Geschäftsjahrs mit sechsmonatiger Fristwie OHGjederzeit (nicht zur „Unzeit“)keine Kündigung möglich, aber Verkauf der Aktien-keine Kündigung möglich, aber Verkauf des Geschäftsanteilszum Schluss des Geschäftsjahrs mit dreimonatiger Frist
AuflösungsgrundLiquidation, Konkurs, Tod des InhabersKündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrags, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Konkurs, Liquid. (Ausnahme: bei Tod eines Teilhafters geht dessen Anteil auf Erben über)Kündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrags, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Konkurs, LiquidationKündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrags, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Konkurs, Liquid. (Ausnahme: bei Tod eines Teilhafters geht dessen Anteil auf Erben über)Kündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrages, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Konkurs, Liquid.Zeitablauf Beschluss d. HV Konkurswie KG (Vollhafter), wie AG (Teilhafter)Zeitablauf, Beschluss der Gesellschafter, KonkursZeitablauf, Beschluss der Generalversammlung, Konkurs
Beteiligung am AuflösungserlösalleinRückzahlung der Kapitaleinlage (bei Konkurs: Konkursforderung)nach Geschäftsanteilennach Geschäftsanteilennach Anteilennach Aktienwie KG u. AGnach Geschäftsanteilennach Geschäftsguthaben
Gesetzliche RegelungHGB §§ 1-104HGB §§ 230-237HGB §§105-160HGB §§161-177BGB §§ 705-740Aktlengesetz (AktG)AktG §§ 278-290GmbH GesetzGenossenschaftsgesetz
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