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Tätervolk

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Der Ausdruck Tätervolk bezieht sich bei seiner Verwendung auf die These einer Kollektivschuld, die besagt, dass ein Volk als Ganzes für verbrecherische Taten eines Teils seiner Angehörigen verantwortlich ist.

Er soll die Menschen eines Volkes allgemein als Täter von Verbrechen stigmatisieren, die in seinem Namen begangen wurden. Der Begriff ist als Demagogie – bewusste, propagandistisch motivierte Irreführung der Bevölkerung – einzuordnen und wurde im deutschen Sprachraum zum Unwort des Jahres 2003 gewählt.

Inhaltsverzeichnis

Der Begriff und seine Verbreitung

Mit dem Ausdruck Tätervolk wird vielfach auf die Untaten hingewiesen, die bis zum Völkermord führten. So wurde dies auf das deutsche Volk und auf die Verbrechen zur Zeit des Nationalsozialismus verwendet, aber auch gegenüber anderen Völkern, wie das türkische Volk beim Völkermord gegenüber den Armeniern oder den US-Amerikanern bei ihrem Völkermord gegenüber den Ureinwohnern, den Indianern, aber auch Verbrechen gegenüber anderen Völkern durch Franzosen, Engländer, Japaner, Chinesen, Russen, usw. Es gibt hierzu viele Beispiele in den Geschichtsbüchern der Nationen, für die sie kollektiv für ihre Verbrechen als Tätervolk bezeichnet werden.

These 1: Der Ausdruck „Tätervolk“ soll eine pauschalisierende Schuldzuweisung ausdrücken, welche der jeweilige Benutzer entweder vertritt oder angeprangern will.

These 2: Der Tätervolkbegriff kennzeichnet pauschale Tatverantwortungszuweisungen gegen ein Volk. Es geht dabei weniger um eine direkte Schuldzuweisung, als vielmehr um eine demagogische und pauschalisierende moralische Haftbarmachung für historische Verfehlungen vorheriger Generationen.

Die "Tätervolkdiskussion" des Jahres 2003 im deutschen Sprachraum wurde ursächlich entfacht durch Daniel Goldhagens 1996 veröffentlichtes Buch: "Hitlers willige Vollstrecker". Dieses Buch, welches den Nationalsozialismus zum Thema hat, ist aufgrund seines pauschalen Antisemitismusvorwurfes und seiner Schuldzuweisung gegen alle deutschsprachigen Menschen (Deutschen) das meistdiskutierte Buch. Die Reaktionen der so Angesprochenen über die Medien waren heftig. Exemplarisch dafür ist das Buch von Julius H. Schoeps: "Ein Volk von Mördern". Schoeps sammelte Kommentare von Journalisten, Historikern und Professoren aus den USA, Großbritannien und Deutschland.

Das "Wort" Tätervolk verbreitete sich nach 1996 im gesamten politischen Medienraum, wurde aber später auch von Historikern wie Ernst Nolte und anderen aufgegriffen. Die Mehrheit der Historiker, die die Zeit des Nationalsozialismus erforschen, verwenden nicht diesen demagogischen Ausdruck.

Wegen der frühen Verwendung des Begriffs durch rechtsextreme Gruppen, so argumentieren einige deutschsprachige Kritiker, sei die These von einem „Tätervolk“ erst durch die Kritiker dieses Begriffes entstanden. Die Abweisung des Wortes Tätervolk sei erfolgt, um so jedwede differenzierte Untersuchung der Verbrechen während der Nazizeit abzuwehren.

In anderen Staaten ist dieses Wort, wenn es um Verbrechen in der eigenen Geschichte geht, wenig verbreitet. So protestierten die Türken, als sie wegen ihres Völkermordes an den Armeniern als Tätervolk bezeichnet wurden. Dagegen kommen aus den USA nur wenige Reaktionen bei der pauschalen Anklage als Tätervolk gegenüber den indianischen Ureinwohnern.

Dem entgegen stehen zahlreichen Abhandlungen und Reden, in denen sich identische Begrifflichkeiten mit anderem Wortlaut finden.

Insbesondere im deutschen Sprachraum führte diese Begriffszuweisung daher für heftige Reaktionen von Gegnern und Befürwortern einer kollektiven Schuldzuweisung. Beispiele für ähnliche Begrifflichkeiten:

„Volk der Täter“. Diese modifizierte Formulierung kam durch die populistische Publizistin Lea Rosh in die öffentliche Diskussion. Diese brachte damit ihrer Meinung nach eine besondere Verantwortung aller Deutschen (deutschsprachigen Menschen) nicht für den Holocaust, sondern für die Erinnerung an den Holocaust und an seine realen Ursachen zum Ausdruck. In der medialen Debatte um das Holocaust-Mahnmal in Berlin spielte die Unterscheidung zwischen dem Gedenken der Opfernachfahren und dem der Täternachfahren eine wichtige Rolle.

Vergleichbar mit "Tätervolk" ist die bekannte Aussage von dem deutsch-jüdischen Moderator Michel Friedman vom November 2000 (in einer Diskussionsveranstaltung der Evangelischen Akademie Tutzing, laut Westfalenblatt vom 14. November 2000): "Versöhnung ist ein absolut sinnloser Begriff. Den Erben des judenmordenden Staates kommt gar nicht anderes zu, als die schwere historische Verantwortung auf sich zu nehmen, generationenlang, für immer".

Gleichwertige Begriffe, aber auch das Wort "Tätervolk" selbst, waren Bestandteil des deutschen Sprachgebrauchs. So promovierte z.B. Dr. Phil. Inga-Marie Kühl im Jahr 2001 an der Philosophischen Fakultät II der Humboldt-Universität zu Berlin: Der Tätervolkbegriff war essentieller und selbstverständlicher Bestandteil ihrer Dissertation. Seit 2003 wird in Folge der Diskussion um Martin Hohmann jegliche Tätervolkbegrifflichkeit durch Wissenschaft, Medien und Politik geächtet.

Exkurs: Kollektivschuld der deutschsprachigen Menschen

Eine Kollektivschuld aller deutschsprachigen Menschen (vereinfacht: Deutsche) wurde jedoch schon in den Urteilen der Nürnberger Prozesse eindeutig zurückgewiesen. Karl Jaspers verneinte eine Kollektivschuld, führte aber bereits 1946 neben der strafrechtlichen Schuld einzelner Täter die Begriffe einer moralischen Schuld und eine historische Schuld in die Debatte ein.

Auch die jüdischen Opferverbände und der Zentralrat der Juden in Deutschland haben wiederholt bekundet, dass die notwendige Erinnerung an den Holocaust keine unterschiedslose Anklage gegen alle Deutschen sei oder dazu benutzt werden dürfe, was eine Mitverantwortung der vielen nicht direkt an den Mordtaten Beteiligten nicht ausschließe.

Hohmann 2003 - Erneute Diskussion

Erneute Aufmerksamkeit erlangte der Ausdruck „Tätervolk“ durch eine Rede des (damaligen) CDU-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann am 3. Oktober 2003. Um die Unhaltbarkeit des Begriffes „Tätervolk“ zu demonstrieren, argumentierte Hohmann, daß der Begriff Tätervolk zu ächten sei und man die Deutschen nicht als Tätervolk bezeichnen dürfe, denn ansonsten könnte auch „die Juden mit einiger Berechtigung ebenso als Tätervolk bezeichnen“, da viele von ihnen die Oktoberrevolution mitgetragen und sich aktiv beteiligt hatten (z.B. Trotzki) und somit für deren blutige Folgen – Massenmorde, Vertreibungen, Arbeitslager usw. – verantwortlich seien. Daraufhin formulierte er in seiner Rede aus, dass jedoch die Täter, die sich Bolschewismus und Revolution, als auch dem Nationalsozialismus verschrieben hatten, ihre Religion vorher ablegten und sich zu Feinden ihrer eigenen, der christlichen und der jüdischen, Religion machten. Daher seien laut Hohmann weder „die Deutschen“ noch „die Juden“ ein Tätervolk; allerdings könne man nun mit „vollem Recht“ behaupten, dass „die Gottlosen mit ihren gottlosen Ideologien“ das Tätervolk des letzten, blutigen Jahrhunderts waren.

Hohmann hatte sich damit in ein politisches Spannungsfeld begeben und seine Kritiker unterstellten ihm Antisemitismus.

Hohmann wurde, um politischen Flurschaden zu vermeiden, nach zunehmendem öffentlichen Druck über die Medien, aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und aus der hessischen CDU ausgeschlossen. Mehrere Strafanzeigen gegen Hohmann wegen Volksverhetzung wurden von den betreffenden Staatsanwaltschaften als unbegründet zurückgewiesen.

Ende 2003 wurde „Tätervolk“ zum Unwort des Jahres gewählt. In der offiziellen Begründung hieß es: „Das Wort Tätervolk ist schon grundsätzlich verwerflich, da es ein ganzes Volk für die Taten einer Gruppe verantwortlich macht.“ Werde der Begriff aber auf die Juden bezogen, dann sei er „ein aktueller Beleg für immer noch wirkenden Antisemitismus“.

Hohmann begrüßte diese Begründung, da sie die in seiner Rede thematisierte strikte Ablehnung jeglicher Kollektivschuldthese stütze. Andere populistische Demagogen dagegen kritisierten die Wahl dieses Begriffs zum „Unwort“, da sie ihn nicht für sachlich grob unangemessen hielten. Die „Täter“-These sei notwendig zur Beschreibung eines Volkes, das als Ganzes Schuld auf sich geladen habe.

Siehe auch

wikt:
Wiktionary
Wiktionary: Tätervolk – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen

Literatur

  • Karl Jaspers: Die Schuldfrage. Für Völkermord gibt es keine Verjährung. Piper Verlag. München 1979 ISBN 3-492-00491-1 (dort auch Vorlesungsreihe von 1946 zur Schuldfrage)

Weblinks

Wikipedia
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