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Systematische Sammlung des Bundesrechts

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Die Systematische Sammlung des Bundesrechts (Systematische Rechtssammlung, SR) der Schweiz ist gemäss Art. 11 des Bundesgesetzes über die Gesetzessammlungen und das Bundesblatt (Publikationsgesetz) vom 21. März 1986 (SR 170.512) [1] eine nachgeführte und nach Sachgebieten geordnete Sammlung der in der Amtlichen Sammlung veröffentlichten und noch geltenden Erlasse, völkerrechtlichen und interkantonalen Verträge, internationalen Beschlüsse sowie der Kantonsverfassungen in der Schweiz.

Die Erlasse in der SR sind nach Sachgebieten geordnet und tragen eine systematische Nummer. Folgende Zahlengruppen sind in Gebrauch, wobei Erlasse aus der Sammlung der Staatsverträge mit einer vorangestellten Ziffer 0 gekennzeichnet werden:

Die SR-Nummer 210 steht beispielsweise für das schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) [2], SR 211.1 für Erlasse im darin enthaltenen Personenrecht, SR 211.112 für Regelungen zum Zivilstand und darin SR 211.112.1 für die Zivilstandsverordnung vom 1. Juni 1953 (ZStV) [3]. SR 0.515.03 - die vorgestellte Ziffer 0 verweist auf die Sammlung der Staatsverträge, steht für den Vertrag vom 1. Juli 1968 über die Nichtverbreitung von Kernwaffen [4].

Die SR ist grundsätzlich eine getreuliche Wiedergabe der in der Amtlichen Sammlung (AS) veröffentlichten Erlasse, wird mehrmals pro Jahr nachgeführt - in der Regel vier Mal - und in den drei Amtssprachen der Schweizerischen Eidgenossenschaft publiziert. Die Verfassungen der Kantone werden in den jeweiligen Kantonssprachen veröffentlicht. Im Gegensatz zur AS ist die SR lediglich Informationsmittel und hat keine negative Rechtskraft.

Siehe auch: Amtliche Sammlung des Bundesrechts, Bundesblatt.

Weblinks

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