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Sudetenland (Reichsgau)

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Bild:Reichsgaue.png
Reichsgaue um 1941

Der Reichsgau Sudetenland bestand im Verband des Deutschen Reiches von 1939 bis 1945. Der Reichsgau umfasste im Oktober 1938 22.608 km² und im Dezember des gleichen Jahres infolge kleinerer Gebietskorrekturen 29.140 km². Gauhauptstadt war das böhmische Reichenberg.

Inhaltsverzeichnis

Gebiet und Bevölkerung

22.587 km²; 2.945.261 Einwohner (Mai 1939)

Geschichte

Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges (1918) planten die Deutschen Böhmens, Mährens und Österreichisch-Schlesiens (später zusammenfassend als Sudetendeutsche bezeichnet), sich in vier Provinzen zusammenzuschließen:

  1. in die „Provinz Deutschböhmen“.
  2. in die „Provinz Böhmerwaldgau“.
  3. in die „Provinz Deutschsüdmähren“.
  4. in die „Provinz Sudetenland“.

(Die Gebiete des Böhmerwaldes sollten zu Oberösterreich und Südmähren zu Niederösterreich kommen.)

Diese Provinzen erklärten sich noch im November 1918 zu Bestandteilen der neu gegründeten Republik Deutschösterreich und entsandten ihre Vertreter in die provisorische deutschösterreichische Nationalversammlung. Doch nach den Friedensverträgen musste das nachmalige Österreich zugunsten der Tschechoslowakei auf diese Gebietsteile verzichten. Damals lebten nur rund 82.000 Tschechen im späteren Sudetenland. In der Zeit zwischen 1920 und 1935 siedelten sich noch rund 237.000 Tschechen im Sudetenland an, die ursprünglich aus den tschechisch-slowakischen Grenzgebieten, aus Polen und Ungarn stammten.

Im Münchner Abkommen von 1938 waren dem Deutschen Reich das sudetendeutsche Gebiet der Tschechoslowakei zugesprochen worden. Dies wurden zunächst vom Reichskommissar für die sudetendeutschen Gebiete, dem Gauleiter Konrad Henlein verwaltet. Der tschechische Bevölkerungsanteil umfasste Januar 1938 rund 319.000 Personen. Noch im Oktober 1938 nahmen 193.793 Tschechen (= 60,75 %) die deutsche Staatsangehörigkeit an, um in der Heimat verbleiben zu können. Die Tschechen, die nun nicht mehr unter deutscher Herrschaft leben wollten, wurden nach Zentralböhmen umgesiedelt. Ihren Besitz eigneten sich sowohl der deutsche Staat als auch viele deutsche Privatleute an, nachdem Entschädigungszahlungen erfolgt waren. Allerdings wurde von deutscher Seite aus nur der Minimalwert an die Betroffenen gezahlt (Quellenangabe fehlt!).

Im § 1 des Gesetzes über die Gliederung der sudetendeutsche Gebiete vom 25. März 1939 wurde die Bildung des Reichsgaues Sudetenland zum 15. April 1939 festgelegt. Dessen Verwaltungsaufbau regelte das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetenland (Sudetengaugesetz) vom 15. April 1939 regelte, das zum 1. Mai 1939 in Kraft trat. Danach wurde aus dem Hauptteil der sudetendeutschen Gebieten der neue Reichsgau Sudetenland gebildet. Kleinere Gebiete im Süden und Nordosten wurden der preußischen Provinz Schlesien zugewiesen („Hultschiner Ländchen“, dem Landkreis Ratibor im Regierungsbezirk Oppeln), ferner dem Land Bayern und den Landeshauptmannschaften Oberösterreich (später: Reichsgau Oberdonau) und Niederösterreich (später: Reichsgau Niederdonau).

Verwaltungssitz wurde nun die Stadt Reichenberg, die die Bezeichnung Gauhauptstadt führte. Zum Reichsstatthalter und Gauleiter in Reichenberg wurde der bisherige Reichskommissar Konrad Henlein ernannt.

Im Jahre 1945 wurde bis Mai das Gebiet des Sudetenlandes im Westen von der amerikanischen und im übrigen von der Roten Armee besetzt. Die deutsche Bevölkerung wurde auf Grundlage der Benes-Dekrete in den Jahren 1945/1946 beinahe vollständig und zum Teil mit brutalsten Mitteln vertrieben, wobei von tschechischer Seite jedenfalls keinerlei Entschädigungen angeboten bzw. geleistet wurden. In manchen Fällen wurde wichtigen Fachleuten gestattet - manchmal nur temporär - in ihrer Heimat zu bleiben.

Verwaltungsgliederung

Das Sudetenland teilte sich in die drei Regierungsbezirke Aussig (tschechisch Ústí nad Labem), Eger (tschechisch Cheb) und Troppau (tschechisch Opava) mit der entsprechenden Anzahl von Stadt- und Landkreisen. Während die Grenzen der Regierungsbezirke völlig neu bestimmt wurden, blieb es hinsichtlich der Kreise im Wesentlichen bei den Abgrenzungen der früheren tschechoslowakischen politischen Bezirke.

Zum vorläufigen Sitz des Regierungsbezirks Eger wurde die Stadt Karlsbad (tschechisch Karlovy Vary) bestimmt. Im Übrigen waren die Sitze der anderen Bezirke in Aussig und Troppau.

Der Reichsgau Sudetenland bildete damit bis 1945 einen integralen Bestandteil des Deutschen Reiches.

Ortsnamen

Wesentliche Ortsumbenennungen fanden nicht statt. Es galten im Allgemeinen die früheren österreichischen (deutschsprachigen) Bezeichnungen von 1918.

Verwaltungsgliederung des Reichsgaus Sudetenland 1945

Regierungsbezirk Aussig

Stadtkreise

  1. Aussig
  2. Reichenberg

Landkreise

  1. Aussig
  2. Bilin
  3. Böhmisch Leipa
  4. Braunau
  5. Brüx
  6. Dauba
  7. Deutsch Gabel
  8. Dux
  9. Friedland (Isergebirge)
  10. Gablonz an der Neiße
  11. Hohenelbe
  12. Komotau
  13. Leitmeritz
  14. Reichenberg
  15. Rumburg
  16. Schluckenau
  17. Teplitz-Schönau
  18. Tetschen-Bodenbach
  19. Trautenau
  20. Warnsdorf

Regierungsbezirk Eger [Sitz: Karlsbad]

Stadtkreise

  1. Eger
  2. Karlsbad

Landkreise

  1. Asch
  2. Bischofteinitz
  3. Eger
  4. Elbogen
  5. Falkenau an der Eger
  6. Graslitz
  7. Kaaden
  8. Karlsbad
  9. Luditz
  10. Marienbad
  11. Mies
  12. Neudek
  13. Podersam
  14. Preßnitz
  15. Saaz
  16. Sankt Joachimsthal [Sitz: Karlsbad]
  17. Tachau
  18. Tepl

Regierungsbezirk Troppau

Stadtkreis

  1. Troppau

Landkreise

  1. Bärn
  2. Freiwaldau
  3. Freudenthal
  4. Grulich
  5. Hohenstadt
  6. Jägerndorf
  7. Landskron
  8. Mährisch Schönberg
  9. Mährisch Trübau
  10. Neu Titschein
  11. Römerstadt
  12. Sternberg
  13. Troppau
  14. Wagstadt
  15. Zwittau

Persönlichkeiten


Literatur

  • Benzenhöfer, Udo; Oelschläger, Thomas; Schulze, Dietmar; Šimůnek, Michal: "Kindereuthanasie" und "Jugendlicheneuthanasie" im Reichsgau Sudetenland und im Protektorat Böhmen und Mähren. Studien zur Geschichte der Medizin im Nationalsozialismus, Band 5. GWAB-Verlag, Wetzlar 2006. ISBN 978-3-9808830-8-5

Weblinks

Persönliche Werkzeuge