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Stufenbau der Rechtsordnung

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Der vom österreichisch-amerikanischen Juristen Hans Kelsen geprägte Begriff des Stufenbaus der Rechtsordnung bezeichnet das System von Normen, die je durch Normen einer höheren Stufe erzeugt sind.

Nach Kelsen könnte der Stufenbau der Rechtsordnung beispielsweise umfassen

  1. die historisch erste (revolutionäre) Verfassung, die die Erzeugung
  2. der aktuellen Verfassung regelt, die die Erzeugung
  3. der Gesetze regelt, die die Erzeugung
  4. der Urteile regelt.

Die historisch erste Verfassung wird dabei nicht durch eine "positive" Norm, sondern nur die "vorgestellte" Grundnorm erzeugt.

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