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Strukturbilanz

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Eine Strukturbilanz wird von Analysten genutzt, um Bilanzen von Unternehmen vergleichbar und besser analysierbar zu machen.

Indem man eine Originalbilanz aufbereitet, wird eine Strukturbilanz erstellt. Die Aufbereitung bedeutet, dass die Aktivseite in Anlage- oder Umlaufvermögen, die Passivseite in Eigen- und Fremdkapital gegliedert wird. Für die Aufbereitung existieren keine verbindlichen Regeln.

Die Strukturbilanz ermöglicht einem Analysten das Erkennen von Deckungsverhältnissen und dient als Grundlage für die Kennzahlenbildung. Weiterhin erleichtert es die Darstellung von Entwicklungen im Vergleich zur Vorperiode.

Die notwendigen Aufbereitungsmaßnahmen gliedern sich in:

  • Umgliederung, Bilanzposten werden zu anderen Posten verrechnet
    • Umgruppierung; hier werden bestehende Bilanzpositionen anderen Bilanzpositionen zugeordnet und sozusagen „verschoben“. Die Bilanzsumme verändert sich dabei nicht.
    • Neubildung; hier werden bestehende Bilanzpositionen einer neu zu bildenden Position zugeordnet. Die Bilanzsumme verändert sich dabei nicht.
    • Aufspaltung; hier werden bestehende Posten getrennt und in unterschiedliche Bilanzpositionen umgegliedert. Die Bilanzsumme verändert sich dabei nicht.
    • Saldierung; eine bestehende Bilanzposition (z.B. ein Aktivaposition) wird mit einer Bilanzposition der anderen Bilanzseite (z.B. einer Passivaposition) verrechnet. Dadurch verringert sich die Bilanzsumme.
    • Erweiterung; ist die Gegenrechnung der Saldierung. Eine bisher verrechnete Position wird nun einzeln gezeigt. Dadurch erhöht sich die Bilanzsumme
  • Umbewertung; hierbei werden Posten anders bewertet, wodurch es zu Bilanzsummenänderungen kommt.

Inhaltsverzeichnis

Beispiele für Aufbereitungsmaßnahmen

Umgliederung

  • der Geschäfts- oder Firmenwert wird mit dem Eigenkapital verrechnet
  • ausstehende Einlagen werden mit dem Eigenkapital verrechnet
  • Aktive latente Steuern werden mit dem Eigenkapital verrechnet (unsichere Werthaltigkeit, da abhängig von zukünftigen steuerlichen Gewinnen)
  • Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden in das Umlaufvermögen eingerechnet
  • der Ausschüttungsbetrag (z.B. Dividende) wird zum kurzfristigen Fremdkapital gerechnet

usw.

Bsp.:

Bilanzanalytisches Eigenkapital

Gez. Kapital – ausstehende Einlagen

+ Kapitalrücklage + Gewinnrücklage (ges., satzungsm., andere)

– aktivierte Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung – aktivierter Geschäfts- oder Firmenwert – aktive latente Steuern – Disagio

+ Eigenkapitalanteil des Sonderposten m. RL- Anteil (60%)

– Verlust/ + Gewinn nach Ausschüttung

= bilanzanalytisches Eigenkapital

Umbewertung

  • nicht eingeforderte Einlagen auf das gezeichnete Kapital werden gegen das Eigenkapital verrechnet
  • eingeforderte Einlagen werden
    • nicht verrechnet, wenn der Anteilseigner solvent ist
    • werden verrechnet, wenn der Anteilseigner nicht solvent ist

Literatur

Persönliche Werkzeuge