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Wegerecht
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Der Begriff Wegerecht hat mehrere Bedeutungen.
Wegerecht als Teilgebiet des Öffentlichen Rechts
Das Straßen- und Wegerecht enthält die Regelungen über die Träger der Straßenbaulast u.a., für Wasserstraßen umfasst es die Strompolizei.
Wegerecht für Nachrichtenverbindungen in fremden Netzen
In der Telekommunikation wird Anbietern gegen Entgelt eine Nutzung von Netzen bereitgestellt (Dienstbarkeit der Wege, die eine Leitung nimmt) [1].
Siehe auch
| Bild:Disambig-dark.svg | Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |
