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Streich
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Der Streich (auch Schabernack) ist eine mutwillige oder (hinter)listige Handlung gegen andere. Die Redewendung "jemandem einen Streich spielen" stammt aus dem 18.Jh.
Das germanische Substantiv "Streich" bedeutete im 15.Jh. Schlag oder Hieb (vgl. Engl. (to) strike) und fand in der Zusammensetzung "Backenstreich" häufig Verwendung. Im 17.Jh. gewann es als unerwarteter Schlag oder überraschende Unternehmung Verwendung, z. B. militärisch als Handstreich.
Inhaltsverzeichnis |
Besondere Streiche
- Schelmenstreich
- Schildbürgerstreich
- Schwabenstreiche
- Schurkenstreich
- Till Eulenspiegels Streiche
- Abistreich
- Freinacht
- Zapfenstreich
- Handstreich
- Backenstreich
- Klingelstreich
- '7 auf einen Streich' (Das tapfere Schneiderlein)
- Geniestreich
Rechtliche Aspekte
Rechtlich kann dies unter anderem Schadenersatzforderungen oder eine Anzeige wegen Beleidigung, Belästigung der Allgemeinheit o.ä. nach sich ziehen. Bis in die 1970er Jahre gab es noch den Tatbestand des "Groben Unfugs" im deutschen Ordnungswidrigkeitengesetz.
Streich als Familienname
- Friedrich Streich
- Joachim Streich
- Johannes Streich (1891-?), Generalleutnant der deutschen Wehrmacht
- Rita Streich
Siehe auch
Weblinks
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