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Strafdrohung

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Als Strafdrohung bezeichnet man im Strafrecht die Spannweite bzw. Höhe innerhalb der sich eine Strafe bewegen muss. So ist die Strafdrohung für Mord beispielsweise 10 - 20 Jahre Haft oder Lebenslänglich (in Österreich).

In Deutschland wird die Strafdrohung als Strafrahmen bezeichnet.

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