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Straßenbaulast

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Straßenbaulast bezeichnet die öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Hoheitsträgers, öffentliche Straßen und Wege zu bauen und zu unterhalten. Träger der Straßenbaulast sind in Deutschland der Bund, die Länder sowie die Kreise und Gemeinden. Der Begriff der Straßenbaulast ist rechtssystematisch nicht mit sonstigen Baulasten verwandt.

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