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Stimmrecht

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Stimmrecht bezeichnet allgemein die Befugnis an einer Abstimmung teilzunehmen.

Man unterscheidet dabei das Stimmrecht:

  • das Staatsbürgern bei politischen Wahlen zusteht, siehe dazu Wahlrecht
  • das Mitgliedern bei Abstimmungen im öffentlich-rechtlichen Bereich, zum Beispiel Parlament, Gemeindesitzung zusteht
  • das Mitgliedern von Organisationen, zum Beispiel in Vereinen, zusteht
  • das Wohnungseigentümern bei Wohnungseigentümerversammlung der Eigentümergemeinschaft zusteht
  • das Aktionären von Aktiengesellschaften bei Aktionärs- bzw. Hauptversammlungen zusteht.


Siehe auch: Stimmberechtigung in der Wikipedia

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