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Stimmenthaltung

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Als Stimmenthaltung bezeichnet man die Entscheidung, bei einer Wahl oder Abstimmung für keine Partei, Person oder Sachentscheidung zu stimmen, sondern eine neutrale Position zu beziehen.

Stimmenthaltungen sind als nicht abgegebene Stimmen daher keine gültigen Stimmen. Sie werden, je nach Geschäftsordnung, zur Dokumentation separat erfasst oder als ungültige Stimme gewertet. Bei absoluten Mehrheitswahlen wirken sie faktisch wie Gegenstimmen, da zur Annahme des Antrags ein bestimmter Prozentsatz der möglichen Stimmen (im Regelfall die Anzahl der Mitglieder des Gremiums laut Geschäftsordnung) von Ja-Stimmen erreicht werden muss.

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